Dozentenmobilität (Lehraufenthalte)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmenen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule, sowie Wissenschaftliche Mitarbeiter können vorrangig gefördert werden. Nach Rücksprache und bei ausdrücklicher Befürwortung durch das Institut bzw. der ERASMUS Fachkoordinatoren können auch Dozenten ohne Dotierung, Lehrbeauftrage mit Werkverträgen, Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende, Unternehmenspersonal gefördert werden.
Förderungskriterien
Eine ERASMUS Dozentenmobilität kann von Dozenten im festen Arbeitsverhältnis an der Universität Heidelberg beantragt werden. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche. Die Lehrveranstaltungen sollten im Fachbereich der Gasteinrichtung integriert und mit der Gasthochschule sowie mit dem eigenen Fachbereich abgestimmt sein. Eine vertragliche Vereinbarung beider Partner über den beabsichtigten Lehraufenthalt ist zwingend erforderlich. Neue ERASMUS Verträge zur Dozentenmobilität sollten im Institut bzw. mit den ERASMUS Fachkoordinatoren besprochen werden. Das entsprechende Formular für ERASMUS Verträge ist über das Dezernat Internationale Beziehungen/Akademische Auslandsamt erhältlich.
Die Förderung beinhaltet Tagessätze und Fahrtkosten. Es gibt Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern und für Geförderte mit Behinderung.
Fristen und Antragstellung
Anträge für die Bezuschussung einer geplanten Gastdozentur sollten 4 Wochen vor Antritt der Mobilität im Dezernat Internationale Beziehungen eingehen und folgende Informationen enthalten:
- Name des/r Heidelberger Hochschullehrers/Hochschullehrerin, Fachgebiet, Anschrift
- Name der Gastuniversität, Land
- Nennung des Lehrvorhabens
- geplanter Zeitraum: Dauer und Monat
Es gelten je nach Ländergruppe die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:
Tagessätze (ab 1.1.19)
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich - Gruppe 2: 160 Euro am Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3: 140 Euro am Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattet. Diese werden europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (siehe "Entfernungsrechner", rechte Spalte) ermittelt.
10 - 99 km: | 20 EUR |
100 – 499 km: | 180 EUR |
500 – 1.999 km: | 275 EUR |
2.000 – 2.999 km: | 360 EUR |
3.000 – 3.999 km: | 530 EUR |
4.000 – 7.999 km: | 820 EUR |
8.000 km und mehr: | 1.500 EUR |