Krankenversicherung
Grundsätzlich besteht für alle Studierenden der Universität Heidelberg eine Krankenversicherungspflicht. Studierende aus Ländern der Europäischen Union (EU), die bereits in einem Mitgliedsstaat der EU versichert sind, können durch die Vorlage des Formulars E 128 oder der europäischen Versicherungskarte (EHIC) ihre Versicherung nachweisen. Das Formular oder die Karte muss von den Versicherungsstellen des Heimatlandes ausgestellt werden und ist vor der Immatrikulation einer Krankenkasse in Heidelberg vorzulegen.
Die Krankenkasse stellt eine für die Universität notwendige Befreiung von der Krankenversicherungspflicht fest. Dieser Nachweis über die Befreiung ist bei der Immatrikulation im Akademischen Auslandsamt einzureichen. Adressen verschiedener Krankenkassen erhalten Sie nach Ihrer Ankunft im ICI oder im Infozimmer 33 im Akademischen Auslandsamt.
Studierende, die von der Versicherungspflicht nicht ausdrücklich befreit worden sind, müssen in Deutschland eine Krankenversicherung entweder bei der gesetzlichen Krankenkasse, einer Ersatzkasse oder einer Privaten Krankenkasse abschließen. Der Beitrag zur Pflichtversicherung beträgt zur Zeit ca. 330 Euro pro Semester (sechs Monate). Die Versicherung beginnt frühestens mit dem Tage der Immatrikulation. Vom Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation besteht keine Versicherungspflicht und damit auch kein Versicherungsschutz. Es ist angeraten, für diesen Zeitpunkt eine Extraversicherung abzuschließen.
Eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen, spätestens nach der Ankunft in Deutschland. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie einem anderen zugefügt haben, z.B. durch eine Unvorsichtigkeit (Sie verursachen als Fußgänger einen Unfall). Bitte erkundigen Sie sich auch in Ihrem Heimatland, ob Sie sich dort schon für Ihren Auslandsaufenthalt versichern können.