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Alexandra Braye
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69117 Heidelberg
Tel. +49 6221 54-12731
Fax +49 6221 54-12789
braye@zuv.uni-heidelberg.de

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Donnerstag: 13.00 - 15:00 Uhr

 
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Personalmobilität (Trainingsaufenthalte)

Erasmus ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. Die Förderung beinhaltet Tagessätze und Fahrtkosten. Es gibt Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern und für Geförderte mit Behinderung.

Folgende Weiterbildungsformate werden gefördert: Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops und Seminaren, Teilnahme an Sprachkursen.

Viele Universitäten bieten sogenannte Staff Weeks an, die etwa fünf Arbeitstage dauern und hochschulrelevante Workshops oder auch Sprachkurse umfassen. Eine entsprechende Datenbank ist hier zu finden.

 

Fristen und Antragstellung

Anträge für die Bezuschussung einer Personalmobilität sollten spätestens 4 Wochen vor Antritt der Mobilität auf dem Schriftwege beim Dezernat Internationale Beziehungen eingehen und folgende Informationen enthalten:

  • Name des Heidelberger Hochschulmitarbeiters und Dienstbezeichnung
  • Name der Gastuniversität bzw. des ausländischen Unternehmens
  • Geplanter Zeitraum/Dauer des Aufenthaltes und kurze Beschreibung des Vorhabens


Es gelten je nach Ländergruppe die folgenden einheitlichen Tagessätze bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:

Tagessätze (ab 1.1.19)

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag
    Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Fahrtkosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität erstattet. Diese werden europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (siehe "Entfernungsrechner", rechte Spalte) ermittelt.

10 - 99 km: 20 EUR
100 – 499 km: 180 EUR
500 – 1.999 km: 275 EUR
2.000 – 2.999 km: 360 EUR
3.000 – 3.999 km: 530 EUR
4.000 – 7.999 km: 820 EUR
8.000 km und mehr: 1.500 EUR

 

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Letzte Änderung: 14.02.2019
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