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Studien- und Prüfungsordnungen
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​Das Downloadcenter hält alle Anträge, Formulare und Merkblätter zu den wichtigsten Verwaltungsvorgängen im Rahmen des Studiums zum Herunterladen bereit. Zusätzlich sind hier die Auswahlsatzungen sowie die Prüfungs- und Studienordnungen abgelegt. [Mehr...]

 
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Prüfungen

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Prüfungsordnungen
Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse
Angebote zur Prüfungsvorbereitung

Prüfungsordnungen

Die jeweiligen Prüfungsordnungen regeln für jedes Studienfach den Aufbau des Studiums und legen die Regelstudienzeit fest. Auch nachzuweisende Fremdsprachenkenntnisse, Kombinationsmöglichkeiten sowie insbesondere Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus den Prüfungsordnungen.

Sollten sich Prüfungs- und Studienordnungen ändern, so gelten diejenigen, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation in Kraft waren. Übergangsfristen sind vorgesehen.

Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse

Die Prüfungsausschüsse sind für die Organisation und Durchführung der jeweiligen Prüfung zuständig. Sie setzen sich zusammen aus Mitgliedern der Fakultäten und Institute. Sie sind Anlaufstelle für die Anmeldung zur Prüfung, die Verlängerung von Prüfungsfristen, Entscheide über Härtefallanträge sowie Anrechnungsbescheinigungen.

Formulare und Merkblätter finden sie im Downloadcenter.

Bachelor-, Master-, Magister- und Diplomstudiengänge, Promotion, kirchliche Prüfungen

Die jeweiligen Prüfungsausschüsse der Universität Heidelberg.
Vorzulegen sind: Studienbuch, Immatrikulationsnachweis, Originale der Leistungsnachweise.

Lehramt an Gymnasien

Zuständiges Prüfungsamt für das Staatsexamen 'Lehramt an Gymnasien' ist das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Hebelstr. 2, 76133 Karlsruhe (Tel. 0721/926-0). Für die Zwischenprüfungen sowie für Anerkennungs- und Anrechnungsfragen von Studienleistungen ist der Zwischenprüfungsausschuss des jeweiligen Faches, bzw. der entsprechenden Fakultät zuständig. Bei Anrechnungsfragen sind Studienbuch, Immatrikulationsnachweis und Leistungsnachweise vorzulegen.

Umfangreiche Informationen und Links zu folgenden Themen:

  • Zuständigkeiten
  • Anmeldung zur Prüfung
  • Prüfungsdurchführung
  • Immatrikulation während der Prüfungsphase?

Informationen zur Wissenschaftlichen Prüfung  (Wiss. Prüfungsordnung von 2001) bzw. zur Ersten Staatsprüfung (Gymnasiallehrerprüfunsordnung I von 2009) für das Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien)

Rechtswissenschaft

Fragen zur Ersten juristischen Prüfung/ Ersten juristischen Staatsprüfung:
a. zur Staatsprüfung (JAPrO 2002) bzw. zur Ersten juristischen Staatsprüfung (JAPrO 1993):
Landesjustizprüfungsamt, Urbanstraße 32, 70182 Stuttgart
b. zur Universitätsprüfung: Prüfungsamt der Juristischen Fakultät, Frau Zdunek, Juristisches Seminar, Friedrich-
Ebert-Anlage 6-10, Zimmer 006, 69117 Heidelberg, Tel. (0 62 21) 54-7440.

Anrechnungen/Anerkennungen (Orientierungsprüfung/Zwischenprüfung):
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät, Frau Zdunek, Juristisches Seminar, Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Zimmer 006,
69117 Heidelberg, Tel. (06221) 54-7440. Sprechzeiten: Montag - Freitag 9.00 - 11.00 Uhr.

Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Regierungspräsidium Stuttgart – Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Medizin Tel. (07 11) 9 04 32 40
Zahnmedizin Tel. (07 11) 9 04 32 31
Pharmazie Tel. (07 11) 9 04 32 42

Für Medizin, sofern Sie in Baden-Württemberg geboren oder in Baden-Württemberg für diesen Studiengang bereits zugelassen sind, andernfalls das Prüfungsamt des Geburtslandes. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist das
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Landesversorgungsamt Nordrhein-Westfalen,
Postfach 30 06 63,
40406 Düsseldorf,
zuständig.

Für Zahnmedizin, sofern Sie bereits in Baden-Württemberg für Zahnmedizin immatrikuliert sind. Bei anderen Studierenden ist das Bundesland des Hauptwohnsitzes zuständig. Bekanntlich wird Studierenden, die nicht Zahnmedizin studieren, die Anrechnung durch Bescheid nur in Aussicht gestellt. Diese schriftlichen Landesprüfungsamt-Zusagen reichen für die Quereinstiegs-Bewerbung aus. Die endgültige Anrechnung durch das Landesprüfungsamt des Studienortes erfolgt erst nach Einschreibung.

Für Pharmazie, sofern Sie in Baden-Württemberg bereits für das Studium der Pharmazie eingeschrieben oder zugelassen sind, andernfalls das Prüfungsamt des Landes, in dem Sie Pharmazie studieren bzw. für das Sie eine Zulassung erhalten haben. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Pharmaziestudium bei einer Universität im Geltungsbereich der Approbationsordnung für Apotheker noch nicht erlangt haben, ist das Prüfungsamt des Landes zuständig, in dem Sie geboren sind. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist das Prüfungsamt des Landes Hessen zuständig:
Hessisches Landesprüfungsamt für Heilberufe – Nebenstelle Pharmazie –
Adickesallee 36,
60322 Frankfurt,
Tel. 0 69/1 53 50.
Jeder Anfrage soll ein Immatrikulationsnachweis beigefügt werden, damit nicht schon wegen der Zuständigkeit zeitraubende Rückfragen erforderlich werden.
Im Original sind vorzulegen: Studienbuch, Immatrikulationsnachweis, Leistungsnachweise und ggf. Äquivalenzbescheinigungen. Die Geburtsurkunde ist als beglaubigte Kopie vorzulegen.

Angebote zur Prüfungsvorbereitung

Auf dem Weg zur Prüfung

Informieren Sie sich rechtzeitig, wie die Prüfungen abzulegen sind. Dazu sind Fragen zu klären wie:

  • Wo melde ich mich zum Examen an?
  • Wo bekomme ich die Anmeldungsformulare?
  • Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
  • Welche Fristen sind einzuhalten?

Erste Anlaufstelle für diese Fragen sind die Fachstudienberater des jeweiligen Fachs; an einigen Fakultäten und Instituten gibt es speziell Beauftragte für Prüfungsfragen oder Ansprechpartner in den Lehrsekretariaten.

Über Rücktrittsmöglichkeiten von Prüfungsterminen sollte man ebenfalls Bescheid wissen. Für Beschwerden über den Prüfungsverlauf ist zunächst der Studiendekan der betreffenden Fakultät zuständig. 

Keine Angst vor dem Examen

Die Zentrale Studienberatung  bietet Unterstützung und Beratung in der Examensphase. Außerdem werden jedes Semester Kurse wie Umgang mit Prüfungsstress, Know-how der Prüfungsvorbereitung u.a. im Rahmen des Kursprogramms "Stark im Studium" angeboten.

Bei Arbeitsschwierigkeiten und Prüfungsängsten können Studierende sich auch an die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS) wenden.

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Letzte Änderung: 13.10.2017