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Bereichsbild

Japanologie (Japanese Studies)

Studienabschluss: Master of Arts
Bewerbungspflichtig: Zugangsbeschränkt
Studienbeginn: WS u. SS
Regelstudienzeit: 4
Studienform: Vollzeitstudium / Teilzeitstudium
Sprachnachweise: Englisch (zur Bewerbung)
Lehrsprache: Deutsch; teilweise auch Englisch oder Japanisch
Sonstiges: Postgradualer Studiengang (konsekutiv)

Philosophische Fakultät

 

Inhalt des Studiums

Der Master-Studiengang Japanologie (Japanese Studies) führt tiefer in die vielfältigen Inhalte des Faches Japanologie ein und stellt das Erlernen wissenschaftlicher Methoden und deren Anwendung in den Mittelpunkt. Geleitet wird die inhaltliche Gestaltung dieses Studiengangs von der wissenschaftlichen Neugierde auf einen anderen Kulturkreis - Japan. Seine Kultur und Gesellschaft werden als Forschungsgegenstand in ihrer Einbindung in die historischen und gegenwärtigen Entwicklungen in Ostasien untersucht. Ebenso wie in unserem Bachelor-Studiengang Ostasienwissenschaften / Schwerpunkt Japanologie wird der ostasiatische Kontext berücksichtigt sowie auch die mannigfachen Beziehungen zum Westen. Dennoch stehen bei der Vermittlung eines auf allgemeinen Kenntnissen der Region aufbauenden Wissens speziell auf Japan bezogene Themen im Mittelpunkt dieses Aufbaustudienganges. Die wissenschaftlichen Fragestellungen, denen wir nachgehen, werden aus den Bereichen der Kultur- und Literaturwissenschaft einerseits und der Sozial- und Geschichtswissenschaften andererseits gespeist und für die Japanologie formuliert. Ziel der Ausbildung ist es, die Absolventen als Japan-Spezialisten mit einem ganzheitlichen, transkulturelle Vergleiche berücksichtigenden Verständnis der japanischen Kultur und Gesellschaft auszustatten und darauf aufbauend eine sinnvolle Spezialisierung zu erreichen.

Im Master-Studium sollen die bereits erworbenen Kenntnisse vertieft, die sprachliche Kompetenz, auch der älteren Sprachformen, erweitert und die persönlichen Interessenschwerpunkte im jeweils gewählten Bereich – Gesellschaft / Geschichte oder Kultur / Literatur – weiterentwickelt werden. Adäquate Methoden für wissenschaftliches Arbeiten in einem dieser Bereiche werden gerade auch durch das Studium des betreffenden Begleitfaches angeeignet. Dieser Studiengang kann nur gewählt werden, wenn zuvor bereits gute Kenntnisse der japanischen Sprache erworben wurden.

 

Aufbau des Studiums

Der Master-Studiengang Japanologie (Japanese Studies) ist ein Aufbaustudiengang, der nach einem abgeschlossenen B.A.-Studium gewählt werden kann. Am Ende des Studiums steht die schriftliche Master-Arbeit, die im vierten Semester angefertigt wird und zeigen soll, dass der/die Studierende in einer vorgegebenen Zeit selbständig nach wissenschaftlichen Methoden eine Fragestellung aus dem Gebiet der Japanologie bearbeiten kann.

Studierende mit stärker wissenschaftlichen Interessen können nach einem erfolgreichen Abschluss dieses Studiengangs eine Promotion anstreben.

  1. Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang beträgt einschließlich der Zeit für die Master-Prüfung vier Semester. Hierin ist die für die Anfertigung der Master-Arbeit benötigte Zeit enthalten.
  2. Das Lehrangebot erstreckt sich über drei Semester, im vierten Semester ist die Master-Arbeit anzufertigen.

Begleitfach

In diesem Studiengang werden 20 Leistungspunkte in einem Begleitfach erworben. Hier finden Sie eine Liste aller angebotenen Begleitfächer.

Der Masterstudiengang Japanologie (Japanese Studies) kann als Begleitfach im Umfang von 20 LP studiert werden.

Forschungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte der Forschung am Institut für Japanologie der Universität Heidelberg liegen in den Bereichen Politik, Gesellschaft und Ideengeschichte Japans; Japanische Literatur und Kultur; Geschichte, insbesondere ab 1868. Ausgewählte Themen zur Wirtschaft Japans kommen hinzu. Diese Forschungsthemen schlagen sich auch in der Lehre nieder.

Formalia

Zulassung

Es besteht eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung; hier finden Sie die geltende Zulassungssatzung.

Deutsche Studieninteressierte

Deutsche Studieninteressierte können sich ohne vorherige Bewerbung bei der Zentralen Universitätsverwaltung bis Vorlesungsbeginn immatrikulieren. Erforderlich für die Immatrikulation ist eine Zugangsbescheinigung des Vertreters des gewünschten Masterstudiengangs, die bestätigt, dass die Zugangsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Zulassungsordnung erfüllt sind. Bitte informieren Sie sich beim Institut für Japanologie über das weitere Vorgehen.

Internationale Studieninteressierte

Internationale Studieninteressierte müssen sich aufgrund der in der Regel aufwendigen Prüfung der Vorbildungsnachweise schriftlich bewerben. Die Bewerbungsfrist für internationale Studieninteressierte ist der 15. Juni für das Wintersemester, der 15. November für das Sommersemester. Die Bewerbung erfolgt direkt an das Dezernat Internationale Beziehungen. Bitte nutzen Sie bei Ihrer Bewerbung folgenden Antrag auf Zulassung zum Masterstudium und fügen Sie die nötigen Unterlagen bei.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zum Verfahren

Studien- und Prüfungsordnungen

Prüfungungsordnung Master (vom 22.04.2013, letzte Änderung 15.02.2018)

Prüfungsordnung Master

Modulhandbuch

Das aktuelle Modulhandbuch finden Sie hier.

Prüfungsausschuss

Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.

Gebühren

Für ein Studium an der Universität Heidelberg fallen zu Beginn jedes Semesters Gebühren an.

Fachstudienberatung

Asa-Bettina Wuthenow
Akademiestraße 4–8, Zi. 114
Tel.: +49 6221-54-7666
E-Mail: asa-bettina.wuthenow@zo.uni-heidelberg.de

Till Knaudt
Akademiestraße 4–8, Zi. 112
Tel.: +49 6221-54-7667
E-Mail: till.knaudt@zo.uni-heidelberg.de

Kontakt

Institut für Japanologie
Akademiestraße 4–8
D-69117 Heidelberg

Sekretariat

Tel.: +49 (0)6221-54-7660
Fax: +49 (0)6221-54-7692
E-Mail:
sekretariat-jp@zo.uni-heidelberg.de
Internet: www.japanologie.uni-hd.de

Lageplan

Fachschaft

E-Mail: fa-jap@gmx.de

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 26.02.2019