SUCHE
Bereichsbild

Öffentliches Recht

Studienabschluss: Bachelor of Arts
Bewerbungspflichtig: Nein
Studienbeginn: WS
Regelstudienzeit: 6
Prozentstruktur: 25%
Sprachnachweise: sehr gute Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt
Lehrsprache: Deutsch

Juristische Fakultät

Inhalt des Studiums

Das Bachelor-Begleitfach Öffentliches Recht (25%) hat eine zweigliedrige Struktur. Es besteht aus dem I. Modul Staatsrecht und dem II. Modul Verwaltungsrecht. Im Fokus des I. Moduls Staatsrecht stehen das Staatsorganisationsrecht einschließlich seiner internationalen Bezüge und die Grundrechte. Die Veranstaltungen des II. Moduls Verwaltungsrecht haben das allgemeine Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht zum Gegenstand. Daneben werden die zentralen Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts behandelt. Dabei handelt es sich um das Polizei-, das Bau- und das Kommunalrecht. Darüber hinaus besteht jedes Semester ein breites Angebot an Grundlagen- und Vertiefungsveranstaltungen, die weiterführende Einblicke in die Materie gewähren.

Damit wird Studierenden mit dem Bachelor Begleitfach Öffentliches Recht (25%) die Möglichkeit eröffnet, ein breites Wissen über die Grundlagen des nationalen öffentlichen Rechts zu erlangen und ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden zu entwickeln. Anhand konkreter Fälle werden zentrale Fragestellungen des Staats- und Verwaltungsrechts besprochen und die juristische Gutachtentechnik eingeübt. Nach Abschluss des Begleitfach-Studiums sind die Studierenden in der Lage, die für die Lösung juristischer Fälle relevanten Informationen zu sammeln, zu bewerten und zu interpretieren. Damit geht die Fähigkeit einher, Schwerpunkte zu setzen, eigene Lösungen und fachbezogene Positionen zu entwickeln sowie für diese argumentativ einzustehen. Die Studierenden eignen sich eine vom Hauptfach unabhängige Methodik an und lernen eine weitere Fachkultur kennen.

Aufbau des Studiums

Zu Beginn des I. Moduls besuchen Studierende den Grundkurs Staatsrecht I. Vorlesungsbegleitend wird eine Arbeitsgemeinschaft angeboten, die der Einübung der Gutachtentechnik dient. Der Grundkurs Staatsrecht II im zweiten Semester bildet den zweiten Teil des Grundkurses. Im Rahmen des Grundkurses Staatsrecht II wird eine Probeklausur angeboten. Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben, ohne Druck die Methodik der Fallbearbeitung in einer realen Klausursituation anzuwenden. Auch im zweiten Semester findet eine vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft statt. Das I. Modul Staatsrecht schließt im dritten Semester mit der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger. Zentrale Probleme des Staatsrechts werden anhand konkreter Fallbeispiele erörtert. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird die Modulabschlussklausur geschrieben.

Das II. Modul beginnt im dritten Semester mit der Vorlesung Verwaltungsrecht I (Polizeirecht), da das Polizeirecht einen guten Einstieg in das Verwaltungsrecht bietet. Die Veranstaltungen Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil und Verwaltungsprozessrecht werden im vierten Semester besucht. Für das fünfte Semester sind weitere Veranstaltungen aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts vorgesehen, die Vorlesungen Verwaltungsrecht Besonderer Teil II (Baurecht) und Verwaltungsrecht Besonderer Teil III (Kommunalrecht). In einer Arbeitsgemeinschaft im fünften Fachsemester werden die verwaltungsrechtlichen Inhalte anhand von Fällen wiederholt. Das zweite Modul endet mit der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Im Rahmen der Übung wird die Modulabschlussklausur geschrieben, die unterschiedliche verwaltungsrechtliche Schwerpunkte haben kann.

Formalia

Zulassung:

Es besteht keine Zulassungsbeschränkung; Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.

Ausländische Studienbewerber

Für ausländische Studienbewerber gelten besondere Regelungen. Informationen erhalten Sie beim Dezernat Internationale Beziehungen der Universität Heidelberg (Seminarstraße 2). Jeweils im Sommersemester wird für ausländische Studienbewerber ein Propädeutisches Vorsemester angeboten.

Prüfungsordnung:

Prüfungsordnung Bachelor (vom 25.07.2007, zuletzt geändert am 18.07.2014)

Modulhandbuch

Informationen zu den angebotenen Modulen finden Sie hier.

Fächerkombinationen

Die möglichen Fächerkombinationen ergeben sich aus dem Fächerkatalog.

Gebühren

Für ein Studium an der Universität Heidelberg fallen zu Beginn jedes Semesters Gebühren an.

Fachstudienberatung

Julia Kraft
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Zi. 016
Sprechstunden in der Vorlesungszeit zumeist Dienstag und Mittwoch 10:00-12:00 Uhr
Tel.: +49 (0)6221-54-7435
E-Mail: studienberatung.nebenfach@jurs.uni-heidelberg.de

Kontakt

Juristische Fakultät
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
D-69117 Heidelberg

Sekretariat:
Tel.: +49 (0)6221-54-7631
Fax: +49 (0)6221-54-7654
E-Mail: geschaeftsstelle-dekanat@jurs.uni-heidelberg.de
Internet: www.jura.uni-heidelberg.de/
Lageplan

Fachschaftsrat der Studienfachschaft Jura:
Tel.: +49 (0)6221-54-7720
Fax: +49 (0)6221-54-7654 (z.Hd. Studienfachschaft)
E-Mail: info@fsrj-hd.de
Internet: http://fsrj-hd.de

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 14.03.2019
zum Seitenanfang/up