Rechtswissenschaft (Jura)
Studienabschluss: | Staatsexamen |
Bewerbungspflichtig: | Ja, auch im höheren Semester |
Studienbeginn: | WS |
Regelstudienzeit: | 9 |
Sprachnachweise: | Keine |
Lehrsprache: | Deutsch |
Die Juristische Fakultät war 1386 eine der Gründungsfakultäten der Universität Heidelberg, gehört heute zu den herausragenden Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Bundesrepublik Deutschland und zählt zur Spitzengruppe der Juristischen Fakultäten in der Europäischen Union.
Das Studium der Rechtswissenschaft erfolgt auf der Grundlage der Verordnung des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg über die Ausbildung und Prüfung der Juristen (JAPrO) und wird abgeschlossen mit der Ersten Juristischen Prüfung. Diese besteht ihrerseits aus der Staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung). Die Mindeststudiendauer beträgt dreieinhalb Jahre, die Regelstudiendauer neun Semester. Als weitergehende Qualifikation ist die Promotion zum Dr. iur. möglich. Für im Ausland graduierte Juristen werden zwei rechtswissenschaftliche Aufbaustudiengänge – mit Abschlussziel: LL.M. bzw. LL.M.int. angeboten; letzterer steht inzwischen auch Juristen offen, welche in Deutschland studiert haben. "Öffentliches Recht" kann als Begleitfach (25%) in einem Bachelorstudiengang gewählt werden.
Die Gesamtausbildung des Juristen umfasst zwei Abschnitte: Das Studium der Rechtswissenschaft und den zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst (Referendardienst), die mit der Ersten juristischen Prüfung bzw. Zweiten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen werden (Referendar- bzw. Assessorexamen). Erst mit dem erfolgreichen Abschluss dieser beiden Ausbildungsabschnitte wird die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst erworben, die Zugangsvoraussetzung nicht nur für die Justiz und die öffentliche Verwaltung, sondern auch für alle anderen (klassischen) juristischen Berufe ist (z.B. Rechtsanwalt, Notar).
Inhalt des Studiums
Das Ziel des Studiums der Rechtswissenschaft umschreibt die JAPrO in § 3 I: "Im Studium sollen sich die Studierenden in wissenschaftlicher Vertiefung exemplarisch mit den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts sowie mit einem Schwerpunktbereich jeweils unter Einschluss internationaler, insbesondere europarechtlicher, sowie verfahrensrechtlicher Bezüge, befassen. Grundlagenfächer (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Juristische Methodenlehre, Rechtsvergleichung, Allgemeine Staatslehre) sind angemessen zu berücksichtigen." Hierdurch soll die Basis geschaffen werden für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendardienst) und für die spätere Ausübung eines juristischen Berufes.
Das Erreichen dieses Studienziels setzt zunächst gründliche Kenntnisse im geltenden Recht unter Berücksichtigung seiner historischen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Bezüge voraus. Diese Kenntnisse werden primär in aufeinander aufbauenden Vorlesungen in den drei Kernfächern der Rechtswissenschaft – Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht – vermittelt. In den Übungen wird anschließend die Fähigkeit erlangt und geschult, die erworbenen Rechtskenntnisse auf konkrete Sachverhalte (Fälle) anzuwenden, und zwar schriftlich in Form der Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten.
Die Fächer im einzelnen:
Das Zivilrecht (Privatrecht), dessen Kern das Bürgerliche Recht darstellt, regelt die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander (z.B. Vertrags-, Schadensersatz-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht).
Demgegenüber umfasst das Öffentliche Recht das den Staat als Hoheitsträger berührende Recht und beschäftigt sich insbesondere mit dem Verhältnis zwischen Staat und Bürger (z.B. Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht).
Das Strafrecht befasst sich mit der Entstehung und der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.
Zu den Kernfächern gehört außerdem das entsprechende Prozessrecht, das die Verfahren vor den Zivil- und Strafgerichten sowie den Verfassungs- und Verwaltungsgerichten regelt.
Die drei großen Kernfächer unterteilen sich in zahlreiche Einzelrechtsgebiete, die im Studium nicht alle das gleiche Gewicht haben. Die JAPrO unterscheidet deshalb Fächer im Pflicht-, Grundlagen- und Schwerpunktbereich. Die Pflichtfächer umfassen die Kernbereiche des Rechts, die jeder Jurist beherrschen muss. Die Grundlagenfächer beschäftigen sich mit den geschichtlichen, philosophischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und -soziologie, Juristische Methodenlehre, Rechtsvergleichung, Allgemeine Staatslehre) und sollen zu einem vertieften Verständnis des Rechts und der Rechtsanwendung beitragen. Fächer im Schwerpunktbereich sind verschiedene juristische Spezialmaterien, die in Gruppen zusammengefasst und z.B. wirtschaftsrechtlich, strafrechtlich (kriminologisch) oder verwaltungsrechtlich orientiert sind (vgl. unten, "Besondere Studienmöglichkeiten"). Sie dienen der Ergänzung, Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in den mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächern. Das Studium in einem Schwerpunktbereich beginnt nach der Zwischenprüfung, wobei die Wahl insbesondere nach persönlicher Neigung, aber auch ggf. nach künftigen Berufsvorstellungen der Studierenden getroffen werden sollte.
Studienvoraussetzungen
Außer der allgemeinen Hochschulreife oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss sind im Studiengang Rechtswissenschaft keine speziellen Anforderungen – auch keine Lateinkenntnisse – vorgesehen; lediglich für die Zulassung zur Promotion ist der Nachweis ausreichender Lateinkenntnisse (Latinum) erforderlich. Als allgemeine Eignungsvoraussetzung wäre neben einer breiten Allgemeinbildung insbesondere die Fähigkeit zu nennen, sich schriftlich und mündlich gut und korrekt auszudrücken - eine für Juristen unentbehrliche Voraussetzung. Außerdem setzt rechtswissenschaftliches Arbeiten in besonderem Maße die Fähigkeit zu logischem und abstraktem Denken voraus. Verständnis und Interesse für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge sollten mitgebracht werden. Gute Kenntnisse in fremden Sprachen (insbes. Englisch und Französisch) werden in Zukunft für Juristen noch wichtiger werden. Als Anhaltspunkt für die Studienentscheidung mag dienen, dass nach zahlreichen Untersuchungen ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Notendurchschnitt im Abitur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Latein (bzw. erste Fremdsprache) und dem Erfolg im Jurastudium (bzgl. Examensergebnissen und Studiendauer) besteht.
Besondere Studienmöglichkeiten
- Schwerpunktbereich 1 : Rechtsgeschichte und historische Rechtsvergleichung
- Schwerpunktbereich 2 : Kriminalwissenschaften
- Schwerpunktbereich 3 : Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
- Schwerpunktbereich 4 : Arbeits- und Sozialrecht
- Schwerpunktbereich 5a: Steuerrecht
- Schwerpunktbereich 5b: Unternehmensrecht
- Schwerpunktbereich 6 : Wirtschaftsrecht und Europarecht
- Schwerpunktbereich 7 : Zivilverfahrensrecht
- Schwerpunktbereich 8a: Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- Schwerpunktbereich 8b: Völkerrecht
- Schwerpunktbereich 9: Medizin- und Gesundheitsrecht
- Schwerpunktbereich10: Europäisches und internationales Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsrecht
Die Juristische Fakultät bietet mit „HeidelPräp!“ ein besonderes Programm zur umfassenden Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung (Staatsprüfung und Universitätsprüfung) an. Sein Konzept und seine Elemente werden ausführlich dargestellt auf der Seite http://www.examensvorbereitung-heidelberg.de
An der Juristischen Fakultät besteht seit vielen Jahren ein dreisemestriger Lehrgang zur Einführung in die Grundzüge des französischen Rechts und der französischen Rechtssprache, der mit einer Prüfung abgeschlossen werden kann. Ein entsprechender Lehrgang führt in die Grundzüge des britischen und US-amerikanischen Rechts und die zugehörigen Rechtssprachen ein.
Partnerschaften bestehen mit den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Cambridge, Georgetown (Washington DC), Montpellier, Budapest, Krakau, Porto Alegre, Prag und der Cornell Law School, Ithaca (N.Y.).
Ein Austausch im ERASMUS-Programm ist möglich mit den Juristischen Fakultäten der Universitäten Athen, Barcelona, Barcelona Autònoma, Bergen, Bologna, Budapest, Cluj-Napoca, Complutense (Madrid), Deusto (Bilbao), Ferrara, Fribourg, Gdansk, King’s College (London), Kopenhagen, Krakau, La Laguna (Tenerife), Lecce, Leeds, Leiden, Leuven, Ljubljana, Lund, Maribor, Montpellier, Neuchâtel, Poitiers, Porto, Prag, Roma III, Salerno, San Pablo CEU (Madrid), Sorbonne-Paris I, Straßburg, Tilburg, Uppsala, Vilnius, Yeditepe (Istanbul)
Aufbau des Studiums
Im Vergleich zu anderen Studiengängen ist das Studium der Rechtswissenschaft wenig »verschult« (z.B. ohne Anwesenheitskontrolle und Semesterabschlussprüfungen), so dass die Studierenden den Verlauf ihres Studiums grundsätzlich eigenverantwortlich gestalten können. Um den Studierenden aber bei einem sachgerechten und folgerichtigen Aufbau ihres Studiums Hilfestellung zu geben, hat die Juristische Fakultät einen Studienplan erarbeitet. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der den Anforderungen der JAPrO Rechnung trägt und aus dem hervorgeht, welche Lehrveranstaltungen (Fächer) den Studierenden für das jeweilige Semester empfohlen werden.
Formalia
Zulassung
Es besteht eine hochschuleigene Zulassungsbeschränkung (NC); hier finden Sie die geltende Auswahlsatzung.
Die Bewerbung erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren. Dazu ist eine Registrierung bei hochschulstart.de sowie eine weitere Registrierung und Bewerbung bei der Universität Heidelberg nötig. Weitere Informationen zum Ablauf dieses Verfahrens finden sie hier.
Ausländische Studienbewerber
Für ausländische Studienbewerber gelten besondere Regelungen. Informationen erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg (Seminarstraße 2). Jeweils im Sommersemester wird für ausländische Studienbewerber ein Propädeutisches Vorsemester angeboten.
Studien- und Prüfungsordnungen
Übersicht der Studien- und Prüfungsordnungen auf den Seiten der Juristischen Fakultät
Zwischenprüfungsordnung (neu, ab SS 2009)
Zwischenprüfungsordnung (alt, bis WS 08/09)
Satzung über Ausbildung und Prüfung i.d. Schwerpunktbereichen (2015)
Satzung über Ausbildung und Prüfung i.d. Schwerpunktbereichen (2013)
Satzung über Ausbildung und Prüfung i.d. Schwerpunktbereichen (2008)
Satzung über Ausbildung und Prüfung i.d. Schwerpunktbereichen (2004)
Grundzüge des französischen Rechts: Prüfungsordnung (vom 14.07.1994)
Grundzüge des anglo-amerikanischen Rechts: Prüfungsordnung (vom 14.07.1994)
Nichtbenotung inhaltlich übereinstimmender Übungsarbeiten
Prüfungsausschuss
Gebühren
Für ein Studium an der Universität Heidelberg fallen zu Beginn jedes Semesters Gebühren an.
Fachstudienberatung
(während der Vorlesungszeit)
Staatsexamen:
Dr. Daniel Kaiser
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Zi.019
Sprechstunde in der Vorlesungszeit: Mo u. Do 9.00-11.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Tel.: +49 (0)6221-54-7632
E-Mail: pruefungsamt@jurs.uni-heidelberg.de
Bachelor (25% Begleitfach), auslaufendes M.A. Nebenfach und andere Nebenfachangelegenheiten:
Karla Klemann
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Zi. 016
Sprechstunde in der Vorlesungszeit: Di und Mi 10.00-12.00 Uhr
Tel.: +49 (0)6221-54-7435
E-Mail: studienberatung.nebenfach@jurs.uni-heidelberg.de
http://www.jura.uni-heidelberg.de/fakultaet/dekanat.html#Nebenfach-Angelegeheiten
Kontakt
Juristische Fakultät
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
D-69117 Heidelberg
Sekretariat:
Tel.: +49 (0)6221-54-7631 oder -7630
Fax: +49 (0)6221-54-7654
E-Mail dekanat@jurs.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.jura.uni-heidelberg.de/
Lageplan
Fachschaftsrat der Studienfachschaft Jura:
Tel.: +49 (0)6221-54-7720
Fax: +49 (0)6221-54-7654 (z.Hd. Studienfachschaft)
E-Mail: info@fsrj-hd.de
Internet: http://fsrj-hd.de