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Bereichsbild

Legum Magister in Rechtswissenschaft (LL.M.)

Studienabschluss: Legum Magister
Bewerbungspflichtig: Ja
Studienbeginn: WS
Regelstudienzeit: 2 Semester
Studienform: Vollzeitstudium
Sprachnachweise: Deutsch (zur Bewerbung)
Lehrsprache: Deutsch
Sonstiges: Postgradualer Studiengang

Juristische Fakultät

 

Inhalt des Studiums

Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg bietet für Juristinnen und Juristen mit ausländischem Studienabschluss einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang zum Erwerb des Grades eines Legum Magister (LL.M.) an. Das Magisterstudium – ein postgraduales Aufbaustudium an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg – soll Studierende mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung vertraut machen und ihre Kenntnisse in einem gewählten Rechtsgebiet, der Kriminologie oder einem der Grundlagenfächer – Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Juristische Methodenlehre, Rechtsvergleichung oder Allgemeine Staatslehre – wissenschaftlich vertiefen.

Im Wintersemester 1987/88 wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg ein Aufbaustudiengang im deutschen Recht für ausländische Juristinnen und Juristen eingerichtet; es ist seither wiederholt reformiert und zuletzt mit Wirkung ab WS 2017 / 2018 modularisiert worden. Das Studium kann bei kluger Studienplanung, frühzeitiger Anfertigung und Abgabe der Magisterarbeit in etwa zwei Semestern absolviert werden, je nach Studienplanung aber auch etwas länger dauern. Wesentliches zu Aufbau, Lernzielen, Modulen, und Gebühren erfahren Sie im Modulhandbuch

Die Beschäftigung mit dem deutschen Recht kann für Juristinnen und Juristen mit einem außerhalb des Bundesgebietes erworbenen Abschluss, die international oder außerhalb des Bundesgebietes tätig sein wollen, vielfältige Anregungen bringen. In Europa behalten nicht allein trotz der Rechtsangleichung in der Europäischen Union die einzelnen Rechtssysteme ihre eigenständige Bedeutung.

Sondern auf die nationalen Lösungen ist immer wieder zurückzugreifen, wenn es darum geht, europäische Rechtssätze zu entwickeln. Im Bereich der "Civil Law"-Systeme nimmt nun das deutsche Recht eine besondere Stellung ein. Im Zivilrecht diente es als Vorbild für manche Rezeptionen im Ausland. Der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs fand zum Beispiel seine Entsprechung in den Zivilgesetzbüchern Griechenlands (1946) und Portugals (1966), die aber zugleich auch die Fortentwicklung des deutschen Rechts seit der Kodifikation (1896) berücksichtigten. Aber auch außerhalb Europas fiel in dem rechtsvergleichenden Dialog dem deutschen Recht eine beständige Rolle zu. Das gilt für die Rechtssysteme des Femen Ostens wie auch für manche Lösungen des Uniform Commercial Code in den USA. Im Verfassungsrecht mag es für den ausländischen Juristen von besonderem Interesse sein, die zentrale Bedeutung des Grundgesetzes zu erfahren, dessen objektive Wertordnung das ganze Rechtsleben erfüllt. Hinzu kommt die lebendige Wirkung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Verwaltungsverfahrensrecht, im Rechtsschutz gegen die Exekutive und im Umweltrecht sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben aufgenommen und zu einer systematisch aufgebauten Verwaltungsrechtsordnung zusammengeführt worden.

Was das Strafrecht angeht, so sei daran erinnert, dass es in seinen materiellen Regelungen und seiner Dogmatik über Europa hinaus namentlich in Japan beeinflussend gewirkt hat, und dass beispielsweise die Türkei die deutsche Strafprozessordnung übernommen hat. Das deutsche Recht hat vor allem als wissenschaftlich durchgebildetes Recht Anklang im Ausland gefunden, heute geht es aber auch um die Rechtspraxis. Der europäische Binnenmarkt bedeutet zugleich für Juristinnen und Juristen, dass auch für sie die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gilt, sofern sie nicht im Staatsdienst tätig sind. Grundkenntnisse des deutschen Rechts erleichtern den Zugang zu den praktischen Problemen, welche sich heute den europäischen Juristen stellen. Die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg - der ältesten Universität im heutigen Deutschland (gegründet 1386) - möchte mit diesem Magisterstudiengang zugleich an alte Traditionen anknüpfen, indem sie ausländische Juristinnen und Juristen einlädt, in einer der klassischen europäischen Universitätsstädte deutsches Recht zu studieren.

Das Studium und der Abschluss LL.M. dienen als Zusatzqualifikation. Nicht dagegen verschafft der Abschluss LL.M. den Zugang zu Berufen, die reglementiert sind und die Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes voraussetzen (zum Beispiel Richter/in, Staatsanwalt/Staatsanwältin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Jurist/in im höheren Verwaltungsdienst). Hierzu finden Sie Informationen über den Internet-Auftritt des Justizprüfungsamts im Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, insbesondere über http://jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Pruefungsamt/Auslaendische+Abschluesse.

Nach Maßgabe der Regelungen der Promotionsordnung kann das LL.M.-Studium bei deutlich überdurchschnittlichen rechtswissenschaftlichen Leistungen und bei Überzeugung eines zur Promotion befugten Mitglieds der Fakultät über die voraussichtliche Fähigkeit zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit auf dem Niveau einer Dissertation aber als erster von mehreren Bausteinen bei der Vorbereitung der Zulassung zur Promotion hilfreich sein. Er führt nicht immer und nicht ohne Weiteres zu einer Zulassung zur Promotion.

Zulassungsvoraussetzungen:

a) Erfolgreicher Abschlusseines dem deutschen Rechtsstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie

b) Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in einer der folgenden Formen:

  • Nachweis der an einer deutschen Hochschule abgelegten Deutschen  Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-Prüfung) des höchsten  Leistungsniveaus (DSH-3),
  • Nachweis der Testprüfung Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit mindestens 19 Punkten, verteilt wie folgt: mindestens TestDaF-Niveaustufe (TDN) 5 in den Teilprüfungen Schriftlicher Ausdruck, Leseverstehen und Hörverstehen sowie mindestens TestDaF-Niveaustufe (TDN) 4 in der Teilprüfung mündlicher Ausdruck,
  • Nachweis des Kleinen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Instituts  mit mindestens der Gesamtnote 2,0,
  • Nachweis des Großen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Instituts  mit mindestens der Note „gut”,
  • Nachweis der Zentralen Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote 2,0,
  • Nachweis des Goethe-Zertifikats C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom des Goetheinstituts (ab 01.01.2012),
  • Nachweis des deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz mit mindestens der Gesamtnote 2,0,
  • 8. Nachweis der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis der Sekundarstufe mit mindestens der Note 2,0, sofern dies im Rahmen bilateraler Abkommen mit anderen Staaten vorgesehen ist,
  • Nachweis der schriftlichen Abschlussprüfung im Fach Deutsch in der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland („Feststellungsprüfung”) mit mindestens der Note 2,0.

Aufbau des Studiums

Siehe Modulhandbuch des LL.M.-Studiums in Heidelberg

 

Formalia

Bewerbung und Zulassung

Es besteht eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung; hier finden Sie die geltende Zulassungssatzung.

Bewerbungsfrist

15. Juli für das Wintersemester

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren
Internetseiten der Juristischen Fakultät

Studien- und Prüfungsordnungen

LL.M.-Prüfungsordnung ab WS 2017/2018
LL.M.-Prüfungsordnung für Studierende, die vor 1.7.2017 das Studium aufgenommen haben und es spätestens am 30.9.2019 abschließen

Hinweise für die Anfertigung von Magisterarbeiten

Prüfungsausschuss

Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.

Studiengebühren

Es sind bis zum Abschluss des letzten Prüfungsteils Studiengebühren in Höhe von 500,00€ pro Semester zu entrichten. Zusätzlich fallen ein Verwaltungskostenbeitrag, ein Beitrag für die verfasste Studierendenschaft sowie für das Studierendenwerk, ein weiterer zur Komplementärfinanzierung des Semestertickets an.

 

Fachstudienberatung

Dr. Rainer Keil
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Zi. 011
Sprechstunden in  der Vorlesungszeit: Mo. u. Do. 9.00-11.00 Uhr
Zu den Sprechstunden in der vorlesungsfreien Zeit siehe hier.
Tel.: +49 (0)6221-54-7442
E-Mail: dekanat@jurs.uni-heidelberg.de

 

Kontakt

Juristische Fakultät
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
D-69117 Heidelberg

Sekretariat:
Tel.: +49 (0)6221-54-7444 oder -7631
Fax: +49 (0)6221-54-7654
E-Mail llm-heidelberg@jurs.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.jura.uni-heidelberg.de/fakultaet/dekanat.html#besondere_aufgaben

Lageplan
 

Fachschaftsrat der Studienfachschaft Jura:
Tel.: +49 (0)6221-54-7720
Fax: +49 (0)6221-54-7654 (z.Hd. Studienfachschaft)
E-Mail: info@fsrj-hd.de
Internet: http://fsrj-hd.de

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 13.02.2019
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