Übersetzungswissenschaft
Studienabschluss: | Master of Arts |
Bewerbungspflichtig: | Zugangsbeschränkt |
Studienbeginn: | Wintersemester |
Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Studienform: | Vollzeitstudium/Teilzeitstudium |
Wählbare Fremdsprachen: | Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch |
Sprachkenntnisse vor Studienbeginn: |
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Sonstiges: | Postgradualer Studiengang (konsekutiv) |
Fakultät: | Neuphilologische Fakultät |
Zum Institut: | http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/iask/sued/interesse/studiengaenge.html www.facebook.com/iued.uniheidelberg |
Das Institut für Übersetzen und Dolmetschen (IÜD) blickt auf eine lange Lehr- und Forschungstradition zurück. Es nahm im Sommersemester 1930 seine Lehrtätigkeit auf und ist damit deutschlandweit die älteste Einrichtung dieser Art. Dank seiner zahlreichen Kontakte und Kooperationen mit ausländischen Institutionen bietet das IÜD viele Möglichkeiten des Austauschs in Studium, Forschung und Lehre. Das institutseigene Praktika-Center vermittelt Auslandspraktika während des Studiums. Ein in der Wirtschaft gut vernetzter und aktiver Lehrkörper sowie eine interne Jobbörse erleichtern den Berufseinstieg. Rege und vielseitige Forschungsaktivitäten bieten nach dem Masterabschluss außerdem Perspektiven zur akademischen Weiterbildung.
Inhalt des Studiums
Gegenstand des Studienganges ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Theorien und Methoden der Übersetzungswissenschaft sowie mit der Praxis des Übersetzens, entweder in
a) zwei Sprachen aus dem Angebot des Instituts (B-Sprache und C-Sprache) in Beziehung zur A-Sprache Deutsch – Sprachkombination ABC,
b) Deutsch als B- und Englisch als C-Sprache in Beziehung zur A-Sprache Französisch, Italienisch oder Spanisch – Sprachkombination ABC;
c) drei Sprachen aus dem Angebot des Instituts (C1-, C2-, und C3-Sprache) in Beziehung zur A-Sprache Deutsch – Sprachkombination ACCC oder
d) einer Sprache aus dem Angebot des Instituts, wenn diese als A-Sprache gelten soll, und Deutsch notwendigerweise als B-Sprache fungiert – Sprachkombination AB.
(2) Wählbare Sprachen sind Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch, sowie (jedoch nur als C-Sprache) Portugiesisch. Deutsch ist in jedem Fall als A-Sprache oder als B-Sprache zu wählen.
Der Masterstudiengang Übersetzungswissenschaft vermittelt die Qualifikation, um in einem internationalen Umfeld als Übersetzer tätig zu werden. Absolventen sind befähigt, sich für die Akkreditierungstests und Auswahlverfahren aller internationalen Organisationen zu bewerben.
Forschungsschwerpunkte und Lehrinhalte
- theoretisch-methodische Grundlagen und aktuelle Fragen der Sprach-, Kultur- und Übersetzungswissenschaft, Teilnahme an Forschungsprojekten des Instituts
- Übersetzen als fachliche Kompetenz: Fachkommunikation, Fachübersetzen, Terminologielehre
- Übersetzen als kulturelle und interkulturelle Kompetenz
- übersetzungsrelevante Tools, Prozess- und Projektorganisation
- experimentelle Sprachwissenschaft
Weitere Informationen zu den Forschungsschwerpunkten der einzelnen Abteilungen finden Sie hier.
Aufbau des Studiums
Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang beträgt einschließlich der Prüfungszeiten vier Semester. Das Lehrangebot des Master-Studiums erstreckt sich über drei Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für einen erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtbereich) beträgt 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS (entspricht 80 Semesterwochenstunden). Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt im 4. Semester.
Formalia
Bewerbung und Zulassung
Es besteht eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung; hier finden Sie die geltende Zulassungssatzung.
Deutsche Studieninteressierte
Internationale Studieninteressierte
Internationale Studieninteressierte müssen sich aufgrund der in der Regel aufwendigen Prüfung der Vorbildungsnachweise schriftlich bewerben. Die Bewerbungsfrist für internationale Studieninteressierte ist der 15. Juni für das Wintersemester. Die Bewerbung erfolgt direkt an das Dekanat Internationale Beziehungen. Bitte nutzen Sie bei Ihrer Bewerbung folgenden Antrag auf Zulassung zum Masterstudium und fügen Sie die nötigen Unterlagen bei. Für die internationale Variante "Fachübersetzen und Kulturmittlung" als double-degree-Programm gilt ebenfalls eine Bewerbungsfrist bis zum 15. Juni für das Wintersemester.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren
Studien- und Prüfungsordung
Prüfungsordnung: Master (vom 26.03.2018)
Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge - Allgemeiner Teil (vom 21.04.2010)
Modulhandbuch
Das aktuelle Modulhandbuch finden Sie hier.
Prüfungsausschuss
Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.
Gebühren
Für ein Studium an der Universität Heidelberg fallen zu Beginn jedes Semesters Gebühren an.
Fachstudienberatung
Die aktuellen Sprechzeiten der Fachstudienberater finden Sie auf den Internetseiten des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen.
Kontakt
Institut für Übersetzen und Dolmetschen (IÜD)
Plöck 57a
69117 Heidelberg
Sekretariat:
Tel.: +49 (0)6221-54-7560
Fax: +49 (0)6221-54-7561
E-Mail: verwaltung@iued.uni-heidelberg.de
Internet: www.iued.uni-heidelberg.de
Lageplan
Studierendenvertretung: Die Fachschaft des IÜD
E-Mail: iued-fachschaft@stura.uni-heidelberg.de
Internet: http://fsiued.stura.uni-heidelberg.de/