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Bereichsbild

Übersetzungswissenschaft

Studienabschluss: Master of Arts
Bewerbungspflichtig: Zugangsbeschränkt
Studienbeginn: Wintersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienform: Vollzeitstudium/Teilzeitstudium
Wählbare Fremdsprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch
Sprachkenntnisse vor Studienbeginn:
  • Sehr gute schriftliche und mündliche Vorkenntnisse je nach gewählter Sprachkombination (mind. C1 CEFR)
  • Ausländische Studierende: Sehr gute schriftliche und mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. C1 CEFR)
Sonstiges: Postgradualer Studiengang (konsekutiv)
Fakultät: Neuphilologische Fakultät
Zum Institut: http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/iask/sued/interesse/studiengaenge.html
www.facebook.com/iued.uniheidelberg

 

 
Ab dem Wintersemester 2018/19 bieten die Universität Heidelberg und die Universidad de Salamanca im M.A. Übersetzungswissenschaft eine vom DAAD geförderte  internationale Verlaufsvariante "Fachübersetzen und Kulturmittlung" als double degree-Programm an. Durch den internationalen Masterstudiengang erlangen die Studierenden eine exzellente Ausbildung in zwei für ihr Berufsprofil essenziellen Kompetenzbereichen: die Fachsprachen und die Kulturmittlung. Detaillierte Informationen zum Studium und zu den DAAD-Vollstipendien finden Sie hier.
 

 

Das Institut für Übersetzen und Dolmetschen (IÜD) blickt auf eine lange Lehr- und Forschungstradition zurück. Es nahm im Sommersemester 1930 seine Lehrtätigkeit auf und ist damit deutschlandweit die älteste Einrichtung dieser Art. Dank seiner zahlreichen Kontakte und Kooperationen mit ausländischen Institutionen bietet das IÜD viele Möglichkeiten des Austauschs in Studium, Forschung und Lehre. Das institutseigene Praktika-Center vermittelt Auslandspraktika während des Studiums. Ein in der Wirtschaft gut vernetzter und aktiver Lehrkörper sowie eine interne Jobbörse erleichtern den Berufseinstieg. Rege und vielseitige Forschungsaktivitäten bieten nach dem Masterabschluss außerdem Perspektiven zur akademischen Weiterbildung.

Inhalt des Studiums

Gegenstand des Studienganges ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Theorien und Methoden der Übersetzungswissenschaft sowie mit der Praxis des Übersetzens, entweder in

a) zwei Sprachen aus dem Angebot des Instituts (B-Sprache und C-Sprache) in Beziehung zur A-Sprache Deutsch – Sprachkombination ABC,

b) Deutsch als B- und Englisch als C-Sprache in Beziehung zur A-Sprache Französisch, Italienisch oder Spanisch – Sprachkombination ABC;

c) drei Sprachen aus dem Angebot des Instituts (C1-, C2-, und C3-Sprache) in Beziehung zur A-Sprache Deutsch – Sprachkombination ACCC oder

d) einer Sprache aus dem Angebot des Instituts, wenn diese als A-Sprache gelten soll, und Deutsch notwendigerweise als B-Sprache fungiert – Sprachkombination AB.

(2) Wählbare Sprachen sind Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch, sowie (jedoch nur als C-Sprache) Portugiesisch. Deutsch ist in jedem Fall als A-Sprache oder als B-Sprache zu wählen.

Der Masterstudiengang Übersetzungswissenschaft vermittelt die Qualifikation, um in einem internationalen Umfeld als Übersetzer tätig zu werden. Absolventen sind befähigt, sich für die Akkreditierungstests und Auswahlverfahren aller internationalen Organisationen zu bewerben.
 

Forschungsschwerpunkte und Lehrinhalte

  • theoretisch-methodische Grundlagen und aktuelle Fragen der Sprach-, Kultur- und Übersetzungswissenschaft, Teilnahme an Forschungsprojekten des Instituts
  • Übersetzen als fachliche Kompetenz: Fachkommunikation, Fachübersetzen, Terminologielehre
  • Übersetzen als kulturelle und interkulturelle Kompetenz
  • übersetzungsrelevante Tools, Prozess- und Projektorganisation
  • experimentelle Sprachwissenschaft

Weitere Informationen zu den Forschungsschwerpunkten der einzelnen Abteilungen finden Sie hier.

Aufbau des Studiums

Die Regelstudienzeit für den Master-Studiengang beträgt einschließlich der Prüfungszeiten vier Semester. Das Lehrangebot des Master-Studiums erstreckt sich über drei Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für einen erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtbereich) beträgt 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS (entspricht 80 Semesterwochenstunden). Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt im 4. Semester.

 

Formalia

Bewerbung und Zulassung

Es besteht eine hochschuleigene Zugangsbeschränkung; hier finden Sie die geltende Zulassungssatzung.

Deutsche Studieninteressierte

Deutsche Studieninteressierte können sich ohne vorherige Bewerbung bei der Zentralen Universitätsverwaltung bis Vorlesungsbeginn immatrikulieren. Erforderlich für die Immatrikulation ist eine Zugangsbescheinigung des Vertreters des gewünschten Masterstudiengangs, die bestätigt, dass die Zugangsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Zulassungsordnung erfüllt sind. Bitte informieren Sie sich beim  Institut für Übersetzen und Dolmetschen über das weitere Vorgehen. Für die internationale Variante "Fachübersetzen und Kulturmittlung" als double-degree-Programm gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. Juni für das Wintersemester.

Internationale Studieninteressierte

Internationale Studieninteressierte müssen sich aufgrund der in der Regel aufwendigen Prüfung der Vorbildungsnachweise schriftlich bewerben. Die Bewerbungsfrist für internationale Studieninteressierte ist der 15. Juni für das Wintersemester. Die Bewerbung erfolgt direkt an das Dekanat Internationale Beziehungen. Bitte nutzen Sie bei Ihrer Bewerbung folgenden Antrag auf Zulassung zum Masterstudium und fügen Sie die nötigen Unterlagen bei. Für die internationale Variante "Fachübersetzen und Kulturmittlung" als double-degree-Programm gilt ebenfalls eine Bewerbungsfrist bis zum 15. Juni für das Wintersemester.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zum Bewerbungsverfahren

Studien- und Prüfungsordung

Prüfungsordnung: Master (vom 26.03.2018)
Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge - Allgemeiner Teil (vom 21.04.2010)

Modulhandbuch

Das aktuelle Modulhandbuch finden Sie hier.

Prüfungsausschuss

Zuständig für Anrechnungs-, Anerkennungs- und Prüfungsfragen ist der jeweilige Prüfungsausschuss, bzw. das Prüfungsamt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der betreffenden Fachstudienberatung.

Gebühren

Für ein Studium an der Universität Heidelberg fallen zu Beginn jedes Semesters Gebühren an.

 

Fachstudienberatung

Die aktuellen Sprechzeiten der Fachstudienberater finden Sie auf den Internetseiten des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen.

 

Kontakt

Institut für Übersetzen und Dolmetschen (IÜD)
Plöck 57a
69117 Heidelberg

Sekretariat:

Tel.: +49 (0)6221-54-7560
Fax: +49 (0)6221-54-7561
E-Mail: verwaltung@iued.uni-heidelberg.de
Internet: www.iued.uni-heidelberg.de

Lageplan

Studierendenvertretung: Die Fachschaft des IÜD

E-Mail: iued-fachschaft@stura.uni-heidelberg.de
Internet: http://fsiued.stura.uni-heidelberg.de/

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 25.03.2019
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