Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Anrechnung vorab abklären
Studienleistungen aus dem Ausland, die den in Heidelberg zu erbringenden Studienleistungen im Wesentlichen entsprechen, können prinzipiell angerechnet werden. Wir raten Ihnen dringend, Ihr Studienvorhaben im Ausland bereits vor Antritt des Aufenthalts mit Ihrem Fachstudienberater/Ihrer Fachstudienberaterin durchzusprechen und abzuklären, welche Lehrveranstaltungen prinzipiell angerechnet werden können. Insbesondere bei ERASMUS-Studierenden wird dafür ein sogenanntes Learning Agreement abgeschlossen, das die inhaltlichen Schwerpunkte des Auslandsstudiums festlegt.
Mit der Fachstudienberatung in Kontakt bleiben
Während des Aufenthalts sollten Sie mit der Fachstudienberatung in Kontakt bleiben, Planänderungen zügig kommunizieren und Ihre Studienleistungen möglichst umfassend und lückenlos dokumentieren. Über die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland entscheidet das jeweilige Prüfungsamt nach Beendigung des Auslandsaufenthalts, wenn überprüfbare Leistungen und Ergebnisse vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass in vielen Fällen zwar die Leistungen an sich anerkannt werden, nicht aber die Noten der ausländischen Hochschule übernommen werden.