Auslands-BAföG
Für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen Auslandsbafoeg beantragt werden. Das Auslandsbafoeg übernimmt einen Teil der zusätzlichen Kosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen, sowie notwenige Studiengebühren bis maximal 4.600 Euro pro Studienjahr. Da für die Auslandsausbildung häufig höhere Kosten anfallen, können Sie eventuell auch dann Auslandsbafoeg erhalten, wenn Ihr Studium im Inland nicht gefördert wird.
Ein Praktikum im Ausland kann dann gefördert werden, wenn es in der Studien- und Prüfungsordnung gefordert wird und mindestens 12 Wochen dauert
Antragstellung
Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt zu beantragen und sind – abhängig vom Zielland – bei bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen.