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Schulpraxissemester im Ausland

Das Schulpraxissemester ist verpflichtender Bestandteil eines Lehramtsstudiums in Baden-Württemberg. Es kann auch ein einer dafür zugelassenen Schulen im Ausland absolviert werden.

Hinweis: Eine vergleichbare sonstige Schulpraxis (zum Beispiel als assistant teacher, in einer deutschen Schule im Ausland oder in einem Vorbereitungsdienst aus einem anderen Lehramt) kann vom Prüfungsamt auf entsprechenden Antrag als Ersatz für maximal neun Wochen des Schulpraxissemesters anerkannt werden.

 

Sonderfall: Praktikum an einer Deutschen Schule

Bitte beachten Sie: Die Organisation Ihres Praktikums an einer Deutschen Schule im Ausland liegt vollständig in Ihrer eigenen Verantwortung, d. h. Sie nehmen direkt Kontakt mit der Schule auf, vereinbaren den Zeitraum Ihres Praktikums, organisieren Ihre Reise etc. Außerdem gibt es an den Deutschen Schulen im Ausland keine eigens für diese Aufgabe geschulten Ausbildungslehrpersonen, die Sie während Ihres Praktikums betreuen.

Liste der zugelassenen Schulen (PDF)

Bedingungen für die Anerkennung eines Praktikums an einer Deutschen Schule im Ausland (PDF)

 

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Letzte Änderung: 23.09.2014
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