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Bereichsbild

Termine und Fristen

Semester und Vorlesungszeiten
Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2019/20
Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Studierende
Einschreibfristen für das Wintersemester 2019/20
Sonstige Termine und Fristen

Sommersemester 2019

Semesterzeit 1. April 2019 bis 30. September 2019
Vorlesungszeit 15. April bis 27. Juli 2019
Vorlesungsfreie Zeit Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg

Vorlesungszeiten der folgenden Semester

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Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2019/20*

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung

grundständige Studiengänge 01. Juni 2019 bis 15. Juli 2019 (Ausschlussfrist)
Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung und/oder Auswahlgespräch Fristen unterscheiden sich je nach Studiengang [Mehr...]

siehe auch Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen

Losverfahren

15. September bis 15. Oktober 2019
Losanträge, die vor dem 15. September 2019 oder nach dem 15. Oktober 2019 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

grundständige Studiengänge  
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
bis 15. Juli 2019 (Ausschlussfrist)
konsekutive Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt)  
a) für deutsche Studienbewerber/innen
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten)
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
bis 15. Juni 2019
weiterbildende Masterstudiengänge siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen

Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Staatsangehörige für das Wintersemester 2019/20*

Zulassungsbescheide

 
Studienanfänger/innen (1. Fachsemester)

siehe Bewerberaccount

für Fächer mit zentralem Vergabeverfahren siehe hochschulstart.de
für Fächer mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung und Aufnahmeprüfung

Es erfolgt kein postalischer Versand der Bescheide. Der Bescheid ist im Bewerber-Account abrufbar. Bitte schauen sie regelmäßig in ihren Bewerber-Account (Ab 01.08.2019)

Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester)

ab Mitte September

1. klinisches Semester Anfang Oktober
Quereinsteinger

ab Mitte Oktober

Masterstudiengänge

je nach Fach unterschiedlich

 

Ablehnungsbescheide

 
Studienanfänger/innen (1. Fachsemester)  ab August im Bewerber-Account
für Fächer mit zentralem Vergabeverfahren siehe hochschulstart.de
für Fächer mit universitätsinterner zulassungsbeschränkung und Aufnahmeprüfung

Es erfolgt kein postalischer Versand der Zulassungsbescheide. Der Bescheid ist im Bewerber-Account abrufbar.

Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester)

ab Anfang Oktober

1. klinisches Semester ab Anfang Oktober
Quereinsteiger

ab Mitte Oktober

Masterstudiengänge

je nach Fach unterschiedlich

 

Einschreibfristen für das Wintersemester 2019/20*

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte) [Mehr...]

01.08. – 30.09.2019

Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren [Mehr...]

01.09. – 18.10.2019

Internationale Bewerber/innen müssen sich vor einer Einschreibung immer beim Dezernat Internationale Beziehungen bewerben. Die Einschreibefrist entnehmen internationale Studienbewerber/innen Ihrem Zulassungsbescheid.

 Bei Zulassung durch die Universität

Die Immatrikulation erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem Wege. Die Immatrikulationsfrist entnehmen Sie in allen zulassungsbeschränkten (bewerbungspflichtigen) Studiengängen Ihrem Zulassungsbescheid. [Mehr...]
Bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen erfolgt die Einschreibung ab: Ab Anfang August 2019

 

Sonstige Termine und Fristen*

Rückmeldung zum Wintersemester 2019/20  [Mehr...] 15. Juni-15. Juli 2019
Beurlaubung [Mehr...]

ab erfolgter Rückmeldung bis
14.10.2019
Bitte beachten: die Frist ist abhängig vom Beurlaubungsgrund.

Exmatrikulation [Mehr...] Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich.
Gasthörer [Mehr...] 01.09. - 15.10.2019

* Bitte beachten Sie:

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 29.05.2019
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