Termine und Fristen
Semester und Vorlesungszeiten
Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2019/20
Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Studierende
Einschreibfristen für das Wintersemester 2019/20
Sonstige Termine und Fristen
Sommersemester 2019
Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2019/20*
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung |
|
grundständige Studiengänge | 01. Juni 2019 bis 15. Juli 2019 (Ausschlussfrist) |
Masterstudiengänge mit Zugangs- und Zulassungsbeschränkung und/oder Auswahlgespräch | Fristen unterscheiden sich je nach Studiengang [Mehr...]
siehe auch Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen |
Losverfahren |
15. September bis 15. Oktober 2019 |
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung |
|
grundständige Studiengänge | |
a) für deutsche Studienbewerber/innen
|
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten) |
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
|
bis 15. Juli 2019 (Ausschlussfrist) |
konsekutive Masterstudiengänge (zugangsbeschränkt) | |
a) für deutsche Studienbewerber/innen
|
Einschreibung ohne vorherige Bewerbung (Einschreibfristen siehe unten) |
b) für alle ausländischen Staatsangehörige
|
bis 15. Juni 2019 |
weiterbildende Masterstudiengänge | siehe Satzungen für die Zulassung zu postgradualen Masterstudiengängen |
Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für deutsche Staatsangehörige für das Wintersemester 2019/20*
Zulassungsbescheide |
|
Studienanfänger/innen (1. Fachsemester) |
siehe Bewerberaccount |
für Fächer mit zentralem Vergabeverfahren | siehe hochschulstart.de |
für Fächer mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung und Aufnahmeprüfung |
Es erfolgt kein postalischer Versand der Bescheide. Der Bescheid ist im Bewerber-Account abrufbar. Bitte schauen sie regelmäßig in ihren Bewerber-Account (Ab 01.08.2019) |
Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester) |
ab Mitte September |
1. klinisches Semester | Anfang Oktober |
Quereinsteinger |
ab Mitte Oktober |
Masterstudiengänge |
je nach Fach unterschiedlich |
Ablehnungsbescheide |
|
Studienanfänger/innen (1. Fachsemester) | ab August im Bewerber-Account |
für Fächer mit zentralem Vergabeverfahren | siehe hochschulstart.de |
für Fächer mit universitätsinterner zulassungsbeschränkung und Aufnahmeprüfung |
Es erfolgt kein postalischer Versand der Zulassungsbescheide. Der Bescheid ist im Bewerber-Account abrufbar. |
Höhere Semester (außer 1. klinisches Semester) |
ab Anfang Oktober |
1. klinisches Semester | ab Anfang Oktober |
Quereinsteiger |
ab Mitte Oktober |
Masterstudiengänge |
je nach Fach unterschiedlich |
Einschreibfristen für das Wintersemester 2019/20*
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen | ||
Alle, die sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben (Erstimmatrikulierte) [Mehr...] |
01.08. – 30.09.2019 |
|
Alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren [Mehr...] |
01.09. – 18.10.2019 |
|
Internationale Bewerber/innen müssen sich vor einer Einschreibung immer beim Dezernat Internationale Beziehungen bewerben. Die Einschreibefrist entnehmen internationale Studienbewerber/innen Ihrem Zulassungsbescheid. |
||
Bei Zulassung durch die Universität |
||
Die Immatrikulation erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem Wege. Die Immatrikulationsfrist entnehmen Sie in allen zulassungsbeschränkten (bewerbungspflichtigen) Studiengängen Ihrem Zulassungsbescheid. [Mehr...] | ||
Bei nur zugangsbeschränkten Masterstudiengängen erfolgt die Einschreibung ab: Ab Anfang August 2019 |
Sonstige Termine und Fristen*
Rückmeldung zum Wintersemester 2019/20 [Mehr...] | 15. Juni-15. Juli 2019 |
Beurlaubung [Mehr...] |
ab erfolgter Rückmeldung bis |
Exmatrikulation [Mehr...] | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. |
Gasthörer [Mehr...] | 01.09. - 15.10.2019 |
* Bitte beachten Sie:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).