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Anna-Lena Zyla, Sekretariat
Grabengasse 1
69117 Heidelberg
Tel. +49 6221 54-19096
Fax +49 6221 54-19097
universitaetsrat@uni-heidelberg.de

 
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Universitätsrat

Unirat 2018
Mitglieder des Universitätsrats in der 7. Amtsperiode.
Es fehlt: Prof. Dr. Marion Weissenberger-Eibl.

Der Universitätsrat ist als Aufsichtsrat neben Rektorat und Senat eines der drei zentralen Organe der Universität. Nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) begleitet er die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung  und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen (§ 20 Abs. 1 LHG). Der Universitätsrat besteht aus elf Mitgliedern, die von der Wissenschaftsministerin bestellt werden. Sechs Mitglieder, darunter der/die Vorsitzende, sind universitätsexterne Persönlichkeiten; fünf Mitglieder, darunter der/die stellvertretende Vorsitzende, sind Universitätsmitglieder. Die Amtszeit der Mitglieder bzw. eine Amtsperiode des Universitätsrats beträgt drei Jahre. Das Rektorat, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Vertreter des Wissenschaftsministeriums nehmen an den Sitzungen beratend teil.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Universitätsrats gehören (1) die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder gemeinsam mit dem Senat, (2) die Beschlussfassung über Struktur- und Entwicklungspläne sowie (3) die Feststellung der Jahresabschlüsse der Universität sowie der beiden medizinischen Fakultäten. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Zustimmung zu hochschulübergreifenden Kooperationen von besonderer Reichweite, zur Gründung von und Beteiligung an Unternehmen und die Beschlussfassung über den Entwurf des Haushaltsvoranschlags oder des Wirtschaftsplans.

Der Universitätsrat wird mindestens viermal im Jahr einberufen. Über bestimmte Angelegenheiten kann außerhalb der Sitzungen auch im Umlaufverfahren entschieden werden. Für einzelne Sachgebiete oder bestimmte Sonderaufgaben hat der Universitätsrat Ausschüsse eingerichtet. Das Verfahren im Universitätsrat wird durch eine Geschäftsordnung geregelt.

 

 

Verantwortlich: Geschäftsstelle Universitätsrat
Letzte Änderung: 25.07.2022
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