MdB RA Dr. Stephan Harbarth
Stellv. Vorsitzender CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abstract
Die rechtspolitische Perspektive
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland untersagt. § 1591 BGB, durch das Kindschaftsreformgesetz von 1997 eingefügt, statuiert, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat. Dadurch soll eine Aufspaltung der Mutterschaft in eine genetische und biologische Mutterschaft vermieden werden. Während im Inland das Verbot der Leihmutterschaft greift, ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen, wenn die deutschen Wunscheltern im Ausland eine Leihmutter in Anspruch nehmen und – mit Kind – nach Deutschland zurückkehren. Fragen nach der Anerkennung einer zweiten Mutter stellen sich im Fall von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften (so genannte Co-Mutter). Diese Fälle, die zum Teil auch von der Rechtsprechung behandelt wurden, verdeutlichen die grundlegenden Interessenkonflikte und werden vor rechtspolitischem Hintergrund näher beleuchtet.
Curriculum Vitae
Dr. Stephan Harbarth studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (1. Juristisches Staatsexamen, 1996) und an der Yale Law School (LL.M., 2000). Im Jahr 1998 wurde er an der Ruprecht-Karls-Universität zum Dr. iur. promoviert. Seit 2000 ist Dr. Harbarth als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2009 wurde er als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion in den Deutschen Bundestag gewählt und ist seit 2016 Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Recht und Verbraucherschutz, Innen, Sport und Ehrenamt, Aussiedler und deutsche Minderheiten.