Fellow-Klasse 2012/13 Prof. Dr. Gerhard Dannecker

Arbeitsvorhaben am Marsilius-Kolleg

Gleichheit und Ungleichheit in der Leberorgantransplantation. Aktuelle Fragen klinischer Praxis und ihre Bearbeitung aus rechtlicher Sicht

 

Knappe Spenderorgane sind nach dem TPG nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht zu verteilen. Die Rechtswissenschaft fordert zunehmend, der Dringlichkeit Vorrang vor der Erfolgsaussicht beizumessen. Unklar ist, wie das Erfolgskriterium (als sekundäres Allokationskriterium) zu konkretisieren ist. Nicht diskutiert wird, ob - statt pauschal von Erfolgsaussicht zu sprechen - zwischen den Erfolgsaussichten der OP und der erwarteten Lebensverlängerung/ Lebensqualität zu differenzieren ist und ob der Vorrang der Dringlichkeit für beide Elemente des Erfolgskriteriums (Erfolg der OP/Lebensverlängerung) gleichermaßen gelten muss. Ebenfalls wird nicht diskutiert, ob eine Rechtspflicht zur Maximierung der Zahl der erfolgreich Transplantierten existiert. Diese Fragen sollen unter Einbeziehung der ethischen Dimension erörtert werden.

 

Auf dieser Grundlage sind folgende aktuelle Probleme, die im Zusammenhang mit der Leberallokation stehen, unter Einbeziehung medizinischer und psychologischer Erkenntnisse und Bewertungen zu bearbeiten:


- Notwendigkeit der Ergänzung des zur Leberallokation verwendeten MELD-Score um Elemente des früheren CTP-Score; Bewertung der Regelungen des II.2.2. und II.2.1 der RL der BÄK (Warteliste Leber), nach der fehlende Compliance sowie fehlende 6-monatige Alkoholabstinenz der Aufnahme in die Warteliste entgegenstehen;


- Existenz einer Rechtspflicht, das Split-Leber-Verfahren in allen medizinisch möglichen Fällen anzuwenden.

Porträt Gerhard Dannecker Fellow 2012/13

Lebenslauf

  • 1972-1977 Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften in Freiburg und Göttingen
  • 1977 1. jur. Staatsexamen in Göttingen
  • 1978-1981 Referendariat
  • 1981 2. jur. Staatsexamen in Freiburg
  • 1981-1992 wissenschaftlicher Assistent am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tiedemann, Freiburg
  • 1983 Promotion in Freiburg (Thema: "Steuerhinterziehung im internationalen Wirtschaftsverkehr")
  • 1991 Habilitation (Thema: „Das intertemporale Strafrecht“)
  • 1992 Erstruf an die Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Informationsrecht
  • seit April 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge
  • seit Januar 2009 Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ausgewählte Publikationen

Tabelle

Die rechtliche und rechtspolitische Situation im Bereich von Transplantation und Sektion, in: Peter Oberender (Hrsg.), Transplantationsmedizin: Ökonomische, ethische, rechtliche und medizinische Aspekte, Baden-Baden 1995, S. 161 - 198 (gemeinsam mit Monika Görtz-Leible).
Der "Nikolaus-Beschluss" des BVerfG - Auswirkungen auf das Öffentliche Recht, das Zivilrecht und das Strafrecht, in: Wohlgemuth,Walter A./ Freitag, Michael H. (Hrsg.), Priorisierung in der Medizin - Interdisziplinäre Forschungsansätze, Berlin 2009, S. 158 - 183 (gemeinsam mit Christian Katzenmeier, Stefan Huster, Andreas Penner, Björn Schmitz-Luhn, Anne Streng).
Der "Nikolaus-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts und seine Bedeutung für das Medizinstrafrecht und die Rationierung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, in: Joerden, Jan C./ Scheer, Uwe/ Sinn, Arndt/ Wolf, Gerhard (Hrsg.), Vergleichende Strafrechtswissenschaft - Frankfurter Festschrift für Andrzej J. Szwarc zum 70. Geburtstag, S. 453 - 466, Berlin 2009 (gemeinsam mit Anne Franziska Streng).
Priorisierung: Notwendiger rechtlicher Gestaltungsspielraum, in: Deutsches Ärzteblatt, Heft 41, Oktober 2009, S. A 2007 - A 2010 (gemeinsam mit S. Huster, C. Katzenmeier, A. Bohmeier, B. Schmitz-Luhn, A. Streng).
Können europäische Vorgaben ein Tätigwerden der nationalen Gesetzgeber erzwingen?, in: Hilgendorf/Beck (Hrsg.), Biomedizinische Forschung in Europa, Nomos Verlag, Baden-Baden 2010, S. 153 - 199.
Gesamtverantwortung des Arztes auch für die Krankenpege? - Zur Abgrenzung ärztlicher und pegerischer Verantwortung vor dem Hintergrund des gesetzlichen Berufsbildes der Krankenpflege (§ 3 KrPG), in: GesundheitsRecht 2010, S. 449 - 455 (gemeinsam mit Raymond Becker).
Zur rechtlichen Verantwortung von Ärzten und Pegekräften bei der Arbeitsteilung unter Berücksichtigung des Einsatzes alternativer Heil- und Pegemethoden, in: Becker/Sertel/Stassen-Rapp/Walburg (Hrsg.), Neue Wege in der Medizin: Alternative Heilmethoden - Fluch oder Segen, 2010 (im Erscheinen), S. 256 ff. (gemeinsam mit Raymond Becker).
Die "Verteilung" der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung im Unternehmen - Zur strafrechtlichen Verantwortung des Compliance Ocers und (leitender) Angestellter bei der Übernahme unternehmensbezogener Aufgaben - zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 17.7.2009
5 StR 394/08, in: JZ 2010, S. 981 - 992 (gemeinsam mit Christoph Dannecker).
Korruption durch Zuwendung finanzieller Leistungen an Ärzte - zugleich eine Anmerkung zur Entscheidung des OLG  Braunschweig vom 23.2.2010; in: GesundheitsRecht 2010, S. 281 - 286.
Strafrechtliche Risiken bei der impliziten Rationierung medizinischer Leistungen, angenommen durch MedR (gemeinsam mit Anne Franziska Streng).

KONTAKT

Prof. dr. Gerhard Dannecker

Juristisches Seminar
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
E-Mail: dannecker@jurs.uni-heidelberg.de