Senat

Die Aufgaben des Senates sind im Landeshochschulgesetz festgelegt: "Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind." (§ 19 LHG)
Der Senat spielt somit eine wesentliche Rolle in der strategischen Ausrichtung der Universität in Forschung, Studium und Lehre und nimmt unter anderem Stellung zu Struktur- und Planungsfragen. Zudem gestalten die Senatsmitglieder die Entwicklung der Ruperto Carola in beschließenden und beratenden Ausschüssen.
Dem Senat gehören insgesamt 19 Mitglieder kraft Amtes an: der Rektor und die vier Prorektoren, der Kanzler, die Dekane aller zwölf Fakultäten sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Universität. Hinzu kommen 20 durch Wahl bestimmte Mitglieder. Der Senat hat zwei Sprecher, die ihn in oder gegenüber den Gremien und Ausschüssen der Universität in Angelegenheiten repräsentieren, in denen eine Mitwirkung von Vertretern des Senats vorgesehen ist. Hochschullehrer, akademische Mitarbeiter und Beschäftigte in Administration und Technik wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter im Senat alle vier Jahre, die studentischen Mitglieder werden jährlich gewählt.
Senatsmitglieder (PDF)
Senatstermine 2020 (PDF)
Senatstermine 2019 (PDF)
Senatstermine 2018 (PDF)
Senatstermine 2017 (PDF)
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