Beleuchtung - ASR A3.4
Eine ausreichende Beleuchtungsstärke ist sowohl für die Durchführung von Arbeitsaufgaben, als auch für ein ermüdungsfreies Wohlbefinden des Menschen wichtig. Da es auch Arbeitsplätze gibt, an denen die Arbeitsaufgabe eine geringere Helligkeit erfordert, gibt die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 Beleuchtung * einen Überblick über die arbeitsplatzspezifischen Vorgaben zu den Beleuchtungsstärken. Dabei wird zwischen der natürlichen Beleuchtung (
Kap. 4 Beleuchtung mit Tageslicht )* und der künstlichen Beleuchtung
Kap. 5 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden )* unterschieden.
„Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen.“ ( Kap. 4.1 Ausreichendes Tageslicht )*,
da die positiven Wirkungen auf den Menschen ausreichend bekannt sind. Das allgemeine Wohlbefinden wird gesteigert und Müdigkeitserscheinungen deutlich reduziert. Dadurch wird die Fehlerhäufigkeit durch die Beschäftigten verringert. Von ausreichendem Tageslicht kann man ausgehen, wenn der Tageslichtquotient größer 2% beträgt. Der ASR liegt die Faustregel zugrunde, dass die Forderung nach ausreichend Tageslicht erfüllt ist, wenn das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 eingehalten wird.
Ermittlung des Tageslichtquotienten:
(Quelle: BGI/GUV-I 7007 „Tageslicht am Arbeitsplatz – leistungsfördernd und gesund", 2009, S. 10, Bild 2)
Durch die Realisierung von ausreichendem Tageslichteinfall dürfen Beschäftigte allerdings nicht geblendet werden Kap. 4.2 Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung )*.
Um auch die Sicherheitszeichen als solche problemlos wahrzunehmen, muss auch die Farbwiedergabe durch eine künstliche Beleuchtung korrekt sein. Die Farbwiedergabe wird durch eine dimensionslose Zahl zwischen 0 und 100 beschrieben (Farbwiedergabeindex Ra), die die Wirkung einer Lichtquelle auf den Farbeindruck des Menschen von einem Objekt beschreibt. Je höher der Farbwiedergabeindex ist, desto besser stimmt der Farbeindruck des Menschen mit der Realität überein.
Typische Beleuchtungsstärken in Arbeitsräumen sind in Anhang 1 der ASR A3.4 * angegeben. Am Beispiel des Punktes 4 „Büros und büroähnliche Arbeitsplätze“ der Tabelle im Anhang 1 wird ersichtlich, dass die Mindestbeleuchtungsstärken von 200 lx (Archiv) bis 750 lx (Technisches Zeichnen von Hand) reichen. Aus diesem Grund müssen auch die Beleuchtungsstärken arbeitsplatzspezifisch ermitteln und realisiert werden.
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