Betriebsanweisungen
Betriebsanweisung (BA) ist nur der Oberbegriff über eine ganze Reihe verschiedenster Arbeitsanweisungen, die bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen (das können sowohl Chemikalien als auch gentechnisch veränderte Organismen sein), komplizierten und/oder gefährlichen Maschinen sowie bei unfallgefährdeten Tätigkeiten einen erprobten und sicheren Arbeitsablauf gewährleisten sollen. Dabei müssen je nach Anwendungsfall sowohl arbeitsbereichs- als auch arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen angefertigt werden. Die folgenden Betriebsanweisungen wurden zentral erstellt und müssen den jeweiligen speziellen Gegebenheiten (z.B.: besondere Gefahren, Telefonnummern oder Lagerort eines Bindemittels) angepasst werden:
Handlungsanweisungen
Laboratoriumsordnung
der Universität Heidelberg
General Laboratory Regulations
Strahlenschutzanweisung der Universität Heidelberg
Verfahrensanweisung zum Umgang mit krebserzeugenden Stoffen
Handlungsspezifische BA
- Gentechnik-Betriebsanweisungen für die Sicherheitsstufen S1 und S2
- Tätigkeiten in mit Asbest kontaminierten Arbeitsbereichen
Betriebsanweisung für Chemiepraktika
Betriebsanweisung für Druckgase
Betriebsanweisung für Giftpflanzen
Betriebsanweisung für Reinigungspersonal
Werkstatt-Begleitschein für Reparaturen an Laborgeräten