Gefahrstoffinformationen - Besonders gefährliche Stoffe
Auf dieser Seite finden Sie eine (stetig wachsende) Auflistung besonders gefährlicher Arbeitsstoffe, zu deren Umgang wir Ihnen erweiterte Sicherheitsinformationen bzw. Handhabungsratschläge geben möchten.
Bitte nehmen Sie diese Hinweise ernst, denn sie resultieren oft aus bereits erfolgten Unfällen mit den genannten Stoffen!
HMPT und 9 weitere Stoffe (siehe Liste der geregelten Stoffe nach Störfallverordnung) werden vom Gesetzgeber in der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (Störfallverordnung) als besonders gefährlich (besonders krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährlich) eingestuft und unterliegen strikten Umgangseinschränkungen. Das Arbeiten mit diesen Stoffen an der Universität und am Universitätsklinikum Heidelberg wurde daher mittels einer
Verfahrensanweisung geregelt.
Für Unfälle mit 42 häufig verwendeten Chemikalien stellt die BASF ausführliche Medizinische Leitlinien für Ersthelfende, Rettungskräfte, ärztliches Fachpersonal in Krankenhäusern sowie für Betroffene zur Verfügung:
- Acrylamid
- Acrylnitril
- Acrylsäure
- Aliphatische Amine
- Aminonitril
- Ameisensäure
- Ammoniak
- Blausäure
- Chlor
- Chloracetylchlorid
- Chlorformiate
- Chlorwasserstoff
- Cholinesterase-Hemmstoffe
- Cyanide
- Dimethylformamid (DMF)
- Dimethylsulfat (DMS)
- Epichlorhydrin
- Essigsäure
- Ethylbenzol
- Ethylenimin
- Ethylenoxid
- Flusssäure
- Formaldehyd
- Hydrazin
- Isocyanate
- Metallcarbonyle
- Methanol
- Natriumhydroxid
- N-Methylpyrrolidon
- Phenol
- Phosgen
- Phosphortrichlorid
- Säureanhydride
- Salpetersäure
- Schwefelsäure
- Schwefelwasserstoff
- Stickstoffdioxid
- Styrol
- Tetrahydrofuran
- Toluol