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Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Gefährliche Stoffe müssen sowohl in reiner Form als auch als Mischungen (in Wasser oder miteinander) lesbar, verwechslungssicher und zutreffend gekennzeichnet sein (GefStoffV).

Etiketten auf Originalbehältern der Chemikalienhersteller entsprechen zum Zeitpunkt ihrer Abfüllung stets den gesetzlichen Vorgaben. Wenn jedoch der Zahn der Zeit (oder die Moleküle ihres Inhalts) sichtbar am Etikett genagt haben, muss über eine Neuetikettierung nachgedacht werden.

Dabei ist die vom Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre kein Freibrief für abenteuerliche Improvisationen, wie man sie bei der Beschriftung von Flaschen, Dosen, Eimern, Gläsern etc. immer wieder vorfindet:

Inhalte von Chemikalien­behältern müssen jederzeit identifizierbar sein!

 

Für eine einheitliche Kennzeichnung selbst befüllter Gefahrstoff­gefäße sind Gefahrstoffetiketten in 3 Größen verfügbar, die an der Chemikalien­ausgabe der Chemischen Institute (INF 270) und im Zentrallager des Theoretikum (INF 367) kostenlos abgegeben werden:


Piktogramm GHS Sticker - Blankoetikett

Typ I: für Behälter < 100 ml
           (52,5 x 30 mm)

Typ II: für Behälter von 100-1000 ml
           (70 x 51 mm)

Typ III: für Behälter > 1000 ml
           (105 x 74 mm)

Die dazu passenden Gefahrenpiktogramme nach GHS sind ebenfalls in 3 Größen erhältlich:

Piktogramm GHS Sticker - Beispieletikett

Typ I: für Behälter < 100 ml
           (16 x 23 mm)

Typ II: für Behälter von 100-1000 ml
           (22 x 32 mm)

Typ III: für Behälter > 1000 ml
           (46 x 33 mm)

Werden Gefahrstoffe ausschließlich innerbetrieblich verwendet, darf auf die nach GHS eigentlich erforderliche Beschriftung mit allen Gefahren­pikto­grammen, einem Signalwort (Gefahr oder Achtung) sowie den Hazard- und Precautionary-Statements (H- und P-Sätze) verzichtet werden. In diesem Fall genügt die erleichterte Kennzeichnung, bei der auf dem Behälter nur der Name des Gefahrstoffs sowie maximal 3 erweiterte Piktogramme – mit Untertiteln – angebracht werden müssen. Diese Piktogramme sehen so aus:

Zusätzlich zu diesen erweiterten Piktogrammen können weitere Informationen ver­geben werden, z.B. ob die toxische Wirkung beim Einatmen, Verschlucken oder bei Hautkontakt eintritt oder ob gefährliche physikalische Effekte möglich sind. Auch Forschungssubstanzen mit (noch) nicht bekannten gefährlichen Eigenschaften können (müssen) gekennzeichnet werden:

Neben dieser von Hand durchzuführenden Beschriftung lassen sich Etiketten auch aus dem Gefahrstoffkataster DaMaRIS heraus erstellen. Die von DaMaRIS erzeugten Etiketten erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen von GHS (beinhalten also auch die H- und P-Sätze) und lassen sich direkt auf vorgestanzte Etikettenbögen (z.B. von Zweckform) drucken und sofort verwenden.

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 02.08.2018
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