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Einstufung und Kennzeichnung nach GHS

Seit Juni 2015 ist die Kennzeichnung von Gefahrstoffen weltweit auf das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) umgestellt. Die Standard-Kennzeichnung nach GHS besteht aus:

  • einem oder mehreren Gefahrenpiktogrammen,
  • einem Signalwort (Gefahr oder Achtung),
  • Gefahrenhinweisen (Hazard-Statements, H-Sätze) und
  • Sicherheitshinweisen (Precautionary Statements, P-Sätze).

Piktogramm GHS Alle Symbole

 

Gefahrstoffe, die ausschließlich innerbetrieblich verwendet werden (auf dem Campus der Universität bzw. den Flächen der Kliniken; keine Abgabe an Dritte, kein Versand), können anstelle der Standardkennzeichnung mittels einer vereinfachten Kennzeichnung beschriftet werden. Die dazu erforderlichen Etikettenvorlagen und Gefahrenpiktogramme mit Gefahrenbezeichnung sind seit Ende 2014 kostenfrei bei der Chemikalienausgabe der Chemischen Institute (INF 270) bzw. beim Zentrallager des Theoretikum (INF 367) erhältlich.

Die Umstellung auf GHS wurde bereits mehrfach bei Vorträgen im Rahmen von Sicherheitsunterweisungen, beim Universitäts-Sicherheitstag 2014 sowie in den Ausgaben 34, 38 und 41 der BUSCHTROMMEL thematisiert. Zum besseren Verständnis der neuen Symbolik und für eine eindeutige Zuordenbarkeit bisheriger Symbole zu den neuen Piktogrammen mit Gefahrenbezeichnung für die vereinfachte Kennzeichnung finden Sie nachfolgend einige Hilfsmittel:

Die Kennzeichnungspflicht nach GHS gilt für alle Gefahrstoffbehälter, unabhängig davon, ob es sich um Behälter für die eigene Abfüllung oder um Originalbehälter gekaufter Chemikalien handelt. Letztere werden bereits seit Längerem mit GHS-Kennzeichnung ausgeliefert, ältere Originalgebinde tragen in aller Regel die bisherigen Gefahrensymbole. Diese "alten" Symbole dürfen mit gleichgroßen neuen Piktogrammen der vereinfachten Kennzeichnung (Piktogramme mit Gefahrenbezeichnung) überklebt werden. Dies entspricht den Vorgaben für eine vereinfachte Kennzeichnung (Stoffname + Piktogramm mit Gefahrenbezeichnung) und bietet darüber hinaus den Vorteil, dass weiterhin alle Informationen verfügbar bleiben, die auf dem Originaletikett vorhanden sind (z.B. Reinheit, Dichte, Schmelzpunkt, Siedepunkt). Selbst abgefüllte Gefahrstoffe, Reinstoffe und/oder Zubereitungen bzw. Mischungen, sind immer mit der Vereinfachten Kennzeichung auf den zur Verfügung gestellten Etiketten auszuführen. Die direkte Beschriftung der Behälter mittels Filzstift, häufig auch noch in kryptischen Kürzeln, ist nicht zulässig!

Über das Gefahrstoffkataster DaMaRIS kann für jede dort geführte Chemikalie ein Etikett (sowohl in der vereinfachten als auch in der Standard-Kennzeichnung) erstellt und in mehreren Größen auf Standard-Etikettenträgern ausgedruckt werden. Über den Gefahrgutbeauftragten der Universität ist zudem eine Excel-Datei erhältlich, mittels derer man ebenfalls sehr komfortabel Etiketten für die vereinfachte Kennzeichnung erstellen, editieren und drucken kann.

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 29.06.2021
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