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Arbeitssicherheit /
Biologische Sicherheit

Im Neuenheimer Feld 325
69120 Heidelberg
Tel. +49 6221 54 12331
aus dem Kliniknetz: 115 12331
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Ansprechpartner:

Foto Team Arbeitssicherheit / Biologische Sicherheit Herbst 2019

 
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Arbeitsunfall

Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle werden in der Allgemeinen und Notfallambulanz der Chirurgischen Klinik oder einer anderen ausgewiesenen D-Arztambulanz rund um die Uhr erstversorgt.

Die Broschüre Adobe Arbeitsunfall: Was nun? des Betriebsärztlichen Dienstes enthält weitere Informationen.

Augenverletzungen sollten direkt in der Augenklinik erstversorgt werden.

Transport nach einem Arbeitsunfall.

Erste-Hilfe und Dokumentation

Meldeblock (vormals Verbandbuch)

Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden. Zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen kann ein Externer Inhalt Meldeblock oder der Externer Inhalt Dokumentationsbogen "Erste-Hilfe" der DGUV verwendet werden.

Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Namen der verletzten Person, von bezeugenden Personen und Erst-Helfende. Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden – zum Beispiel, wenn Spätfolgen eintreten. Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden!

Erste-Hilfe-Kasten

Adobe Infodokument Erste-Hilfe-Koffer

Weitere Informationen bezüglich Erste-Hilfe-Einrichtungen finden Sie unter Erste Hilfe - ASR A4.3

Gift-Notruf

Weitere Informationen finden Sie unter Giftnotruf-Zentren

Info bei Gefahrstoff-Unfällen

Auf der Webpräsenz der BASF erhalten Sie spezifische Externer Inhalt Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen, die Informationen und Empfehlungen für Ersthelfende, Rettungskräfte, ärztliches Fachpersonal und zu versorgende Personen enthalten.

Ersthelfende

Informationen zu Ersthelfendeausbildung und Erste-Hilfe-Kurse stellt Ihnen der Betriebsärztliche Dienst zur Verfügung.

Nadelstichverletzungen und Schnittwunden
(Nadelstichbogen)

Bei allen Schnittverletzungen oder Kontakten mit Blut (Nadelstich, Blutspritzer in Auge / Mund / auf nicht intakter Haut) sollte nach sofortiger Desinfektion der Wunde und Ausfüllen des Merkblatts "Nadelstich/Schnittverletzung" sofort Kontakt mit dem Betriebsärztlichen Dienst (Tel. 56-8972) aufgenommen werden.

Das Merkblatt ist auf den zuständigen Ambulanzen und Stationen verfügbar.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Betriebsärztlichen Dienstes melden Sie sich bitte in der Chirurgischen Ambulanz (Tel. 56-6220).

Kostenübernahme bei beschädigten oder
zerstörten Brillen

Externer Inhalt Infoblatt Brillenschaden der UKBW.

Arbeitsunfähigkeiten ab drei Tage

Unfallanzeige bei der Unfallkasse

Als Führungskraft sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle bzw. Wegeunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung ( Externer Inhalt Formular Unfallanzeige der DGUV) zu melden, wenn Beschäftigte durch den Unfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig geworden sind.

Weitere Informationen

"Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es,wenn ich bei der Ersten-Hilfe Fehler mache?" Diese und weitere Fragen werden durch die DGUV in der Externer Inhalt Broschüre "Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer" beantwortet.

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 13.11.2023
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