Arbeitsunfall
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle werden in der Allgemeinen und Notfallambulanz der Chirurgischen Klinik oder einer anderen ausgewiesenen D-Arztambulanz rund um die Uhr erstversorgt.
Die Broschüre Arbeitsunfall: Was nun? des Betriebsärztlichen Dienstes enthält weitere Informationen.
Augenverletzungen sollten direkt in der Augenklinik erstversorgt werden.
Transport nach einem Arbeitsunfall.
Erste-Hilfe und Dokumentation
Meldeblock (vormals Verbandbuch)
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden. Zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen kann ein Meldeblock oder der
Dokumentationsbogen "Erste-Hilfe" der DGUV verwendet werden.
Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Namen der verletzten Person, von bezeugenden Personen und Erst-Helfende. Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden – zum Beispiel, wenn Spätfolgen eintreten. Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden!
Erste-Hilfe-Kasten
Infodokument Erste-Hilfe-Koffer
Weitere Informationen bezüglich Erste-Hilfe-Einrichtungen finden Sie unter Erste Hilfe - ASR A4.3
Gift-Notruf
Weitere Informationen finden Sie unter Giftnotruf-Zentren
Info bei Gefahrstoff-Unfällen
Auf der Webpräsenz der BASF erhalten Sie spezifische Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen, die Informationen und Empfehlungen für Ersthelfende, Rettungskräfte, ärztliches Fachpersonal und zu versorgende Personen enthalten.
Ersthelfende
Informationen zu Ersthelfendeausbildung und Erste-Hilfe-Kurse stellt Ihnen der Betriebsärztliche Dienst zur Verfügung.
Nadelstichverletzungen und Schnittwunden
(Nadelstichbogen)
Bei allen Schnittverletzungen oder Kontakten mit Blut (Nadelstich, Blutspritzer in Auge / Mund / auf nicht intakter Haut) sollte nach sofortiger Desinfektion der Wunde und Ausfüllen des Merkblatts "Nadelstich/Schnittverletzung" sofort Kontakt mit dem Betriebsärztlichen Dienst (Tel. 56-8972) aufgenommen werden.
Das Merkblatt ist auf den zuständigen Ambulanzen und Stationen verfügbar.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Betriebsärztlichen Dienstes melden Sie sich bitte in der Chirurgischen Ambulanz (Tel. 56-6220).
Kostenübernahme bei beschädigten oder
zerstörten Brillen
Infoblatt Brillenschaden der UKBW.
Arbeitsunfähigkeiten ab drei Tage
Unfallanzeige bei der Unfallkasse
Als Führungskraft sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle bzw. Wegeunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung ( Formular Unfallanzeige der DGUV) zu melden, wenn Beschäftigte durch den Unfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig geworden sind.
Weitere Informationen
"Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es,wenn ich bei der Ersten-Hilfe Fehler mache?" Diese und weitere Fragen werden durch die DGUV in der Broschüre "Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer" beantwortet.