Persönliche Schutzausrüstung
- Technische Maßnahmen zu treffen. Ist das nicht möglich, müssen
- Organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.
- Persönliche Schutzmaßnahmen sind das letzte Glied in der Kette.
Augenschutz

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, seine Augen bei der Arbeit zu schützen: zum Beispiel gegen verspritzende Gefahrstoffe und Biostoffe, gegen optische Strahlen wie Laser oder UV-Licht oder das „Verblitzen“ beim Schweißen.
Atemschutz

Besteht trotz baulicher Vorkehrungen die Gefahr einer Freisetzung von Gefahrstoffen in die Umgebungsluft, sind zusätzliche Schutz-maßnahmen wie Atemschutzmasken oder -geräte nötig. Wichtig ist die Auswahl der für die durchzuführende Arbeit richtigen PSA.
Gehörschutz

Bei Tätigkeiten in Lärmarbeitsbereichen kann bzw. muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt und getragen werden, um Schäden am Gehör zu vermeiden.
Hautschutz

Der Schutz der Haut gegen gefährliche biologische, chemische, mechanische oder optische Einwirkungen und auch bei Feuchtarbeit wird über eine Reihe verschiedener Schutzmaßnahmen gewährleistet.
Fußschutz

Fußschutz ist immer dann geboten, wenn mit Gefährdungen zu rechnen ist durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, Hineintreten in spitze Gegenstände, heiße oder ätzende Flüssigkeiten, andere gesundheitsgefährdende Umgebungseinflüsse.
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