Rückmeldung
Einmal eingeschriebene Studierende erklären für jedes weitere Semester innerhalb einer bestimmten Frist, dass sie weiterhin Mitglied der Universität Heidelberg bleiben möchten. Diese Absichtserklärung wird Rückmeldung genannt.
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester ist jeweils vom 15. Januar bis 15. Februar, für das Wintersemester ist jeweils vom 15. Juni bis 15. Juli.
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung der entsprechenden Gebühren (Verwaltungsgebühr, Sozialbeitrag und Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft). Eine Bareinzahlung über die Universitätskasse ist nicht möglich. Im Fall einer Bareinzahlung empfehlen wir Ihnen unser Konto bei der Sparkasse Heidelberg. Die Rückmeldung kann auch online erfolgen. Nach der Online-Rückmeldung können Sie sofort Ihre Bescheinigungen für das neue Semester selbst ausdrucken.
Sie können Ihr Gebührenkonto selbst ausgleichen und sich sofort zurückmelden, in dem Sie innerhalb der Rückmeldefrist den Semesterbeitrag per Lastschrift bezahlen.
Wählen Sie nach dem Login im Portal "Lehre, Studium, Forschung" (LSF) die Funktion "Bezahlen & Rückmelden". Bitte überprüfen Sie, dass der zu zahlende Betrag (Soll) korrekt ist und geben Ihre Bankverbindung für den Lastschrifteinzug ein. Hierfür benötigen Sie eine gültige TAN-Nummer.
Die von Ihnen erteilte Abbuchungsermächtigung ist nur für eine Rückmeldung für das jeweilige Folgesemester gültig und muss für die nächsten Semester neu erteilt werden.
Nach der Online-Rückmeldung können Sie sofort Ihre Bescheinigungen und den Studierendenausweis für das neue Semester selbst ausdrucken.
Bei verspäteter Zahlung der Gebühren wird eine Säumnisgebühr von 10.- Euro verlangt.
Wer mit der Orientierungsprüfung oder der Zwischenprüfung im Verzug ist oder den Prüfungsanspruch verloren hat, erhält zunächst kein Stammdatenblatt, auch wenn die Gebühren bereits fristgerecht überwiesen wurden. Das Studentensekretariat erteilt eine Rückmeldesperre. Diese wird aufgehoben, sobald die erforderliche Prüfung als abgelegt nachgewiesen wird oder der Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Prüfungsfrist erteilt. Es ist ratsam, sich in diesen Fällen rechtzeitig mit dem entsprechenden Prüfungsausschuss in Verbindung zu setzen.
Ist die Fortsetzung des Studiums an der Universität Heidelberg noch offen, so sollte die Rückmeldung zunächst erfolgen. Überwiesene Gebühren können im Falle einer späteren Exmatrikulation rückerstattet werden. Die Antragstellung auf Rückerstattung erfolgt formlos.
Bitte beachten Sie die jeweiligen genannten Fristen!
Melden Studierende sich nicht zurück, so wird angenommen, dass sie nicht weiter in Heidelberg studieren möchten. Sie werden nach einer gewissen Zeit von der Universität exmatrikuliert.
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